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Hauptvordruck, Zeile 79

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    Hauptvordruck, Zeile 79

    Hallo,

    ich habe in Zeile 78 Handwerkerleistungen eingetragen.
    Ich bin steuerlich alleinstehend, lebe aber mit meinen Partner zusammen.

    Warum muss ich dann in Zeile 79 meinen Partner angeben?
    Gibt es Vor-und Nachteile?

    Gruß forum

    #2
    AW: Hauptvordruck, Zeile 79

    Hallo,

    solche Fälle wie deiner sind genau der Grund dafür, dass es abgefragt wird. Damit soll verhindert werden, dass ein und dieselbe Rechnung zwei-/mehrmals abgesetzt wird.

    Vorteile bringt es nicht, es ist einfach Pflicht. Und Nachteile auch nicht, bis auf das im ersten Absatz genannte (aber Steuern hinterziehen sollte man eh nicht :-).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Hauptvordruck, Zeile 79

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,

      solche Fälle wie deiner sind genau der Grund dafür, dass es abgefragt wird. Damit soll verhindert werden, dass ein und dieselbe Rechnung zwei-/mehrmals abgesetzt wird.

      Vorteile bringt es nicht, es ist einfach Pflicht. Und Nachteile auch nicht, bis auf das im ersten Absatz genannte (aber Steuern hinterziehen sollte man eh nicht :-).

      MfG Stefan
      das ist aber immer genau der grund für die irritation, ob für jede partei der volle oder schon der hälftige betrag eingegeben werden soll...

      gruß f.
      Zuletzt geändert von feelgood; 23.01.2011, 19:28.

      Kommentar


        #4
        AW: Hauptvordruck, Zeile 79

        spannend ist(bleibt) wie das programm rechnet
        Zuletzt geändert von feelgood; 23.01.2011, 21:49.

        Kommentar


          #5
          AW: Hauptvordruck, Zeile 79

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          solche Fälle wie deiner sind genau der Grund dafür, dass es abgefragt wird. Damit soll verhindert werden, dass ein und dieselbe Rechnung zwei-/mehrmals abgesetzt wird.

          Vorteile bringt es nicht, es ist einfach Pflicht. Und Nachteile auch nicht, bis auf das im ersten Absatz genannte (aber Steuern hinterziehen sollte man eh nicht :-).

          MfG Stefan
          Hallo,

          man kann doch nicht ein und dieselbe Rechnung zwei-/mehrmals abgesetzen.
          Eine Rechnung wird doch per Überweisung gezahlt, zudem steht auf der Rechnung der Auftaggeber.
          Wie soll ich das sonst verstehen?

          Gruß forum

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            #6
            AW: Hauptvordruck, Zeile 79

            Zitat von forum Beitrag anzeigen
            man kann doch nicht ein und dieselbe Rechnung zwei-/mehrmals abgesetzen...
            können kann man viel, dürfen darf man natürlich nicht.

            und damit das kontrollierbar bleibt, wird eben bei der Erklärung abgefragt, ob man allein lebt oder nicht (und somit aus dem gleichen haushalt noch weitere Steuererklärungen vorliegen könnten).

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              #7
              AW: Hauptvordruck, Zeile 79

              Zitat von SlashDD
              Falzo das hat nix mit Kontrolle für die eine Rechnung zu tun. Die Angabe in Zeile 79 dient ausschließlich der Sicherstellung, dass die Höchstbeträge pro Haushalt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden können. Alles Übrige ist bezogen auf die jeweilige Rechnung und Zahlung zu prüfen. Da ist nix mit können kann man viel (wäre andernfalls im Ergebnis Urkundenfälschung der Rechnung und des Kontoauszugs).
              vorrangig wär es wohl (auch) steuerhinterziehung...

              der spruch mit dem können und dürfen war selbstverständlich darauf bezogen, dass eben rein 'technisch' so manches möglich ist, was aber nicht gleichzeitig bedeutet, das es richtig ist.
              (man KANN auch als AN in zeile 11 anlage vor NEIN ankreuzen, richtig isses wohl nicht ;-))

              und dass es um kontrolle einer rechnung geht, hab ich auch nicht geschrieben, sondern nochmal den haushalt angeführt... das mit den höchstbeträgen hab ich mir gespart, da du das ja oben schon erläutert hast - sorry, wenn das missverständlich rüberkam.

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                #8
                AW: Hauptvordruck, Zeile 79

                Hallo,

                sorry, dass ich mich unklar ausgedrückt habe. Eigentlich meinte ich es wie SlashDD sagte.

                Aber wenn eine Kontrollmitteilung geschrieben wird, so sind darin sicher auch Details wie Auftragnehmer und Rechnungsnummer aufgeführt. Somit fliegt eine doppelte Inanspruchnahme sofort auf.

                Doppelt darf man eine Rechnung sowieso nicht absetzen (etwa Tankquittungen). Daher werden ja solche nicht personalisierten Quittungen häufig eingefordert, um sie abzustempeln.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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