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Zeile 81 bis 90 der Einkommensteuererklärung fehlen?!

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    Zeile 81 bis 90 der Einkommensteuererklärung fehlen?!

    Hallo,

    bei der aktuell heruntergeladenen Elster-Version endet Seite 3 bei Zeile 80 und Seite 4 beginnt mit Zeile 91, oder brauche ich eine neue Brille?

    Meines Wissens befindet sich in den fehlenden Zeilen die Möglichkeit, Kosten für das Arbeitszmmer einzugeben. Anlage N kann ich dafür leider nicht benutzen, weil ich selbständig bin.

    Hat jemand Tipps / Infos dazu? Danke...

    Gruß
    Robs

    #2
    AW: Zeile 81 bis 90 der Einkommensteuererklärung fehlen?!

    Zitat von Robs Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bei der aktuell heruntergeladenen Elster-Version endet Seite 3 bei Zeile 80 und Seite 4 beginnt mit Zeile 91, oder brauche ich eine neue Brille?
    Gruß
    Robs
    In der Papier-Version (für 2010) ist es genauso.
    Als Selbständiger sollten die Kosten für ein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dafür empfielt sich die EÜR 2010, z.B Zeile 51.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Zeile 81 bis 90 der Einkommensteuererklärung fehlen?!

      Danke, für den Tipp. Die EÜR muss ich ja sowieso machen. Als Laie denke ich mir aber, dass dann bei der Einkommensteuererklärung trotzdem ein falscher (zu hoher) Betrag herauskommt.

      In der Annahme, dass erlaubt ist, was das Elster-Formular nicht bemängelt, werde ich daher doch versuchsweise die Anlage-N verwenden, denn sie kann ohne Fehlermeldung gleichzeitig mit Anlage-S aktiviert werden. Mal sehen, ob ich dafür was auf die Nase bekomme ;-)

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        #4
        AW: Zeile 81 bis 90 der Einkommensteuererklärung fehlen?!

        Zitat von Robs Beitrag anzeigen
        In der Annahme, dass erlaubt ist, was das Elster-Formular nicht bemängelt, werde ich daher doch versuchsweise die Anlage-N verwenden, denn sie kann ohne Fehlermeldung gleichzeitig mit Anlage-S aktiviert werden. Mal sehen, ob ich dafür was auf die Nase bekomme ;-)
        Das ist sicherlich nicht richtig. Falls keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit oder entsprechende Ersatzleistungen vorliegen, kann man nicht einfach diese Anlage N nutzen. Stehen die Kosten des Arbeitszimmers nur mit der selbständigen Tätigkeit im Zusammenhang, ist dafür die EÜR (oder ggf. auch eine einfache formlose Gewinnermittlung) vorgesehnen.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Zeile 81 bis 90 der Einkommensteuererklärung fehlen?!

          Alles klar, Danke.

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