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Hallo, wo trage ich die Pauschalen Werbungskosten in Höhe von 920 € ein?
Vielen Dank im voraus!
Hallo,
der Arbeitnehmerpauschbetrag (§ 9a Nr.1a EStG) wird von Amts wegen berücksichtigt, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden, § 9a Satz 1.
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