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Fahrtkosten Freundin - Arbeitsstätte ansetzbar?

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    Fahrtkosten Freundin - Arbeitsstätte ansetzbar?

    Hallo,

    angeblich kann man ja die Fahrten von z.B. Freundin zur Arbeitsstätte in den Werbungskosten ansetzen, wenn bei der Freundin der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.

    Frage:
    Ich bin in 2010 ständig von meiner Freundin zur Arbeitsstätte gefahren. Bei meiner Freundin war ich jedoch nicht gemeldet. Im Januar 2011 habe ich mich dann umgemeldet, weil ich nun endgültig zu meiner Freundin ziehe.
    Kann ich nun die Kosten in 2010 schon komplett ansetzen, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt noch nicht dort gemeldet war?

    Gruß
    fernfahrer

    #2
    AW: Fahrtkosten Freundin - Arbeitsstätte ansetzbar?

    Hallo,

    grundsätzlich hat es nichts mit der Meldung zu tun (ist allerhöchstens ein Indiz), es kommt auf den Lebensmittelpunkt an und dieser muss u.U. glaubhaft gemacht werden.
    Da bei dir ja nun auch die Adresse, welche du in der Steuererklärung angeben musst, identisch ist, glaube ich nicht, das es beanstandet würde.

    Ein Versuch ist es immer wert, solange man nicht lügt, kann nichts passieren.

    Wie groß ist denn eigentlich die Differenz der beiden Strecken?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Fahrtkosten Freundin - Arbeitsstätte ansetzbar?

      Also du denkst dass es kein Problem ist, dass ich für 2010 die Fahrtkosten angebe, obwohl ich erst seit 2011 dort gemeldet bin?
      Die Diiferenz beträgt ca. 40km mehr...

      Gruß
      fernfahrer

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        #4
        AW: Fahrtkosten Freundin - Arbeitsstätte ansetzbar?

        Hallo,

        >>>Also du denkst dass es kein Problem ist, dass ich für 2010 die Fahrtkosten angebe, obwohl ich erst seit 2011 dort gemeldet bin?

        Vorausgesetzt, du bist wirklich von dort gefahren und auch dein Lebensmittelpunkt lag (schon) dort, ist es doch korrekt.

        Und wie gesagt, solange man bei der Wahrheit bleibt, kann eigentlich nichts passieren.

        Zusätzlich 40 km hören sich ja schon nach einer anderen Stadt an, da wird sich doch sicher auch etwas belegen lassen (Tankquittungen, Telefonverbindungslisten, Vereinsmitgliedschaften, Nachbarn, Arbeitskollegen oder Freunde als Zeugen etc.); nur für den Fall der Fälle.
        Du wirst halt u.U. glaubhaft machen müssen, wo dein Lebensmittelpunkt war (Familie, Freizeit, Essen, Schlafen).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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