Hallo,
angeblich kann man ja die Fahrten von z.B. Freundin zur Arbeitsstätte in den Werbungskosten ansetzen, wenn bei der Freundin der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.
Frage:
Ich bin in 2010 ständig von meiner Freundin zur Arbeitsstätte gefahren. Bei meiner Freundin war ich jedoch nicht gemeldet. Im Januar 2011 habe ich mich dann umgemeldet, weil ich nun endgültig zu meiner Freundin ziehe.
Kann ich nun die Kosten in 2010 schon komplett ansetzen, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt noch nicht dort gemeldet war?
Gruß
fernfahrer
angeblich kann man ja die Fahrten von z.B. Freundin zur Arbeitsstätte in den Werbungskosten ansetzen, wenn bei der Freundin der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.
Frage:
Ich bin in 2010 ständig von meiner Freundin zur Arbeitsstätte gefahren. Bei meiner Freundin war ich jedoch nicht gemeldet. Im Januar 2011 habe ich mich dann umgemeldet, weil ich nun endgültig zu meiner Freundin ziehe.
Kann ich nun die Kosten in 2010 schon komplett ansetzen, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt noch nicht dort gemeldet war?
Gruß
fernfahrer
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