Muß der Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung) im Formular angegeben?
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Bav
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AW: Bav
also einzahlungen sind ja ggf. vorsorgeaufwendungen die man geltend machen will, die MUSS man keineswegs angeben. die frage ist da eher ob man sie ueberhaupt irgendwo angeben DARF, damit sie auch berücksichtigt werden.
bei zahlungsbeginn nach dem 1.1.2005 ist die abzugsmöglichkeit eher eingeschränkt, da nur noch bestimmte formen der vorsorge (rürup, riester) entsprechend begünstigt sind.
auf jeden fall kommt es auf die genau ausfuehrung der BAV an, da hier auch im zusammenspiel mit dem direktversicherer viele moeglichkeiten bleiben (ob AG- oder AN finanziert, ob ggf. aus netto oder brutto-gehalt umgewandelt wird, ob kapitalwahlrecht besteht, ob bspw. zulagen nach riester gewährt werden etc.)
im zweifel ist da der eigene arbeitgeber oder das versicherungsunternehmen der bessere ansprechpartner.
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