Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer

    In 2009 musste ich eine Erklärung zur Festsetzung der Kirchsteuer abgeben.Das Feld ist in der
    Erklärung 2009 auf Seite 1 angekreuzt und auch so in die Daten 2010 übernommen worden.
    Leider lässt es sich in der Erklärung für 2010 nicht löschen. Woran kann das liegen??
    Für einen Tip wäre ich sehr dankbar!

    #2
    AW: Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer

    Hallo,

    ist es wirklich ein blaues(!) Kreuz?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer

      wenn man Kirchenmitglied ist, schadet das Kreuz sicher nicht,
      " die unter dem Kreuz leben".

      Kommentar


        #4
        AW: Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer

        Danke für die Antworten....
        Man(n) sollte die Hilfefunktion im Programm richtig lesen...sol lange das Kreuz grau ist, wird es nicht in die neue erklärung übernommen.
        Klaus

        Kommentar


          #5
          AW: Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer

          Hallo...ich würde gern zu dem Thema noch ne Frage los werden.

          Hab meine Stauererklärujg mit "Steuertipps" gemacht und der Haken bei "Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitelerträge" wurde automatisch gesetzt!

          Warum wird dieser Haken gesetzt? Und was bedeutet er?

          Vorab schonmal danke für eure antworten...bin etwas verwirrt ;-)

          Kommentar


            #6
            AW: Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer

            die Eingabehilfe zum Hauptvordruck Zeile 2 gibt die Hinweise.

            Kommentar


              #7
              AW: Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer

              aaah...wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

              Demnach ist der Haken ja bei nahezu allen Kirchensteuerpflichtigen gesetzt und hat keine großen Auswirkungen?!

              Kommentar


                #8
                AW: Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer

                Diese Erklärung macht nur Sinn im Zusammenhang mit der Anlage KAP. Sie ist abzugeben, wenn die Banken zwar die Abgeltungssteuer in Form der Kapitalertragsteuer einbehalten haben, jedoch keine Kirchensteuer, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht. In diesen Fällen ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge "nachzumelden".

                Kommentar

                Lädt...
                X