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Kinderbetreungskosten

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    Kinderbetreungskosten

    Ich bin Alleinverdiener, mein Sohn wurde im Januar 6 und im September eingeschult. Bis Juli war er noch im kindergarten.

    Anscheinend darf man Kinderbetreuungskosten (Kindergarten) nur bis zum 6. Geburtstag absetzen. Was ist jetzt mit dem halben Jahr bis zur Einschulung? Kann man die Kosten dann wenigstens anderweitig absetzen?

    #2
    AW: Kinderbetreungskosten

    wohl nein, das es ueberhaupt als sonderausgaben zw. 3 und 6 geht, ist bereits eine 'ausnahme' von der regel das beide erwerbstätig sein müssen, um die kosten geltend machen zu können.

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      #3
      AW: Kinderbetreungskosten

      Zitat von axelf77 Beitrag anzeigen
      Ich bin Alleinverdiener, mein Sohn wurde im Januar 6 und im September eingeschult. Bis Juli war er noch im kindergarten.

      Anscheinend darf man Kinderbetreuungskosten (Kindergarten) nur bis zum 6. Geburtstag absetzen. Was ist jetzt mit dem halben Jahr bis zur Einschulung? Kann man die Kosten dann wenigstens anderweitig absetzen?
      Hallo,
      wie bereits ausgeführt, grundsätzlich nein, wenn der andere Ehegatte nicht erwerbstätig ist. Außer Sie oder Ihr Ehegatte befinden sich in Ausbildung oder sind behindert oder krank, § 9c) (2) 2,3 EStG.

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