Ich bin Alleinverdiener, mein Sohn wurde im Januar 6 und im September eingeschult. Bis Juli war er noch im kindergarten.
Anscheinend darf man Kinderbetreuungskosten (Kindergarten) nur bis zum 6. Geburtstag absetzen. Was ist jetzt mit dem halben Jahr bis zur Einschulung? Kann man die Kosten dann wenigstens anderweitig absetzen?
Anscheinend darf man Kinderbetreuungskosten (Kindergarten) nur bis zum 6. Geburtstag absetzen. Was ist jetzt mit dem halben Jahr bis zur Einschulung? Kann man die Kosten dann wenigstens anderweitig absetzen?
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