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Was Ändern und nochmal senden ?

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    Was Ändern und nochmal senden ?

    Ich habe nach dem Versenden (authentifiziert) meiner Steuererklärung entdeckt das ich im Formular Vorsorgeaufwand in der Zeile 11 aus Versehen ein NEIN angekreuzt habe.
    Bin ein normaler Arbeitnehmer und muss da ein JA ankreuzen.
    Kann ich das irgendwie ändern und nochmal ans Finanzamt senden?
    Zuletzt geändert von Everlast; 26.01.2011, 18:53.

    #2
    AW: Was Ändern und nochmal senden ?

    siehe hier: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=25364

    man kann die daten in eine neue erklärung kopieren (übers menü) dann die korrektur vornehmen und erneut senden.

    davon ab ist wohl aber davon auszugehen, dass das Finanzamt dieses Versehen auch so automatisch korrigieren wird.
    es kommt imho häufiger vor, das fälschlicherweise NEIN angekreuzt wird, aus der Lohnsteuerbescheinigung ist aber ersichtlich, das der AG die Hälfte bezahlt hat etc.

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      #3
      AW: Was Ändern und nochmal senden ?

      Ja,
      rufe die gesendete Datei auf (nicht mehr editierbar)
      und erstelle eine Kopie dieser Steuerdatei z.B. von
      Everlast.elfo
      eine
      Everlast1.elfo!
      Diese kannst Du verändern und erneut senden.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Was Ändern und nochmal senden ?

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Ja,
        rufe die gesendete Datei auf (nicht mehr editierbar)
        und erstelle eine Kopie dieser Steuerdatei z.B. von
        Everlast.elfo
        eine
        Everlast1.elfo!
        Diese kannst Du verändern und erneut senden.

        Danke,das habe ich genau so gemacht ,keine Fehlermeldung!

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          #5
          AW: Was Ändern und nochmal senden ?

          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
          siehe hier: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=25364

          man kann die daten in eine neue erklärung kopieren (übers menü) dann die korrektur vornehmen und erneut senden.

          davon ab ist wohl aber davon auszugehen, dass das Finanzamt dieses Versehen auch so automatisch korrigieren wird.
          es kommt imho häufiger vor, das fälschlicherweise NEIN angekreuzt wird, aus der Lohnsteuerbescheinigung ist aber ersichtlich, das der AG die Hälfte bezahlt hat etc.
          auch ein grosses Danke für die schnelle Hilfe!

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            #6
            AW: Was Ändern und nochmal senden ?

            Hallo Falzo und stiller,

            seid ihr euch sicher, dass ein doppeltes Versenden nicht zu Komplikationen führt?

            Ich war bisher der Meinung, dass man nur eine Steuererklärung abgeben darf. Woher soll das Finanzamt denn jetzt wissen, welche gelten soll?
            Und was ist, wenn die erste schon bearbeitet wurde (nicht in dem Fall hier, es könnten aber durchaus ein paar Wochen zwischen den beiden Sendungen liegen)? Bedeutet das dann auch doppelte Arbeit im Finanzamt?

            Wohlgemerkt, es wurde ja authentifiziert übertragen, in dem anderen Fall wäre es klar, ohne komprimierte Erklärung gilt auch der Datensatz nicht.

            @Everlast: Laß dich bitte nicht von mir verrückt machen, es wird bei dir schon funktionieren. Ich möchte die Frage nur grundsätzlich klären.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Was Ändern und nochmal senden ?

              Hallo Stefan,

              sendest Du authentifiziert am gleichen Tag 2 mal, erhält das FA den Hinweis:
              Dublette mit gleichen/ unterschiedlichen Daten, die letzte Übertragung gilt dann.

              Sendest Du endlich, weil bereits geschätzt wurde, wird das FA auf die Schätzung hingewiesen.

              Sendest Du Tage später, heißt es beim FA: Es ist ein Erklärungseingang gespeichert.

              Ist die Erklärung schon bearbeitet, dann sollte bereits ein Bescheid auf den Weg
              gebracht worden sein, und dagegen hilft Rechtsmittel.

              Dies ist nur beispielhaft und betrifft nur authentifizierte Erklärungen.
              Ohne Authentifizierung muss der Bearbeiter im FA selbst ermitteln, was wann wie...,
              da ist es besser, auf die erneute Sendung hinzuweisen.

              Gruss stiller ;-)
              Zuletzt geändert von stiller; 27.01.2011, 11:02.
              Gruss (S)stiller
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              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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