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Hallo,
ich habe 1 Monat Arbeitslosengeld bezogen - wo trage ich diese Einkünfte ein?
Vielen Dank im voraus!
Hallo,
ALGI ist zwar nach § 3 Nr.2 EStG steuerfrei, fließt jedoch in den sog. Progressionsvorbehalt mit ein, § 32b (1) Nr.1.a).
Sofern Sie noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben:
Zeile 27, Anlage N.
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