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Umzug und Kfz-Haftpflicht

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    Umzug und Kfz-Haftpflicht

    Hallo,

    ich bin zum 1.10.2010 umgezogen und daher änderte sich auch die Entfernung zur Arbeitsstätte. Ich müsste die Angaben für die Fahrt zum Arbeitsort zu 75% und 25% teilen. Ich dachte zunächst, dass es "sinnvoll" ist einen "zweiten" Arbeitgeber anzugeben, damit ich die entsprechenden Kilometer angeben kann, aber dann müsste ich auch die Urlaubstage entsprechend teilen und dann erhalte ich einen Kommawert - dieser kann natürlich nicht eingetragen werden. Oder kann ich dieses "Problem" einfach mit Auf- und Abrunden "überlisten", so dass ich in Summe auf die richtige Anzahl an Urlaubstagen komme?

    Besteht eigentlich die Möglichkeit noch irgendwo die alte Wohnungsadresse einzutragen, oder zieht sich das Finanzamt diese automatisch?

    Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob man auch die Kosten für die Kfz-Haftpflicht geltend machen kann?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Ratschläge.

    #2
    AW: Umzug und Kfz-Haftpflicht

    Zitat von Bjoern1975 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin zum 1.10.2010 umgezogen und daher änderte sich auch die Entfernung zur Arbeitsstätte. Ich müsste die Angaben für die Fahrt zum Arbeitsort zu 75% und 25% teilen. Ich dachte zunächst, dass es "sinnvoll" ist einen "zweiten" Arbeitgeber anzugeben, damit ich die entsprechenden Kilometer angeben kann, aber dann müsste ich auch die Urlaubstage entsprechend teilen und dann erhalte ich einen Kommawert - dieser kann natürlich nicht eingetragen werden. Oder kann ich dieses "Problem" einfach mit Auf- und Abrunden "überlisten", so dass ich in Summe auf die richtige Anzahl an Urlaubstagen komme?

    Besteht eigentlich die Möglichkeit noch irgendwo die alte Wohnungsadresse einzutragen, oder zieht sich das Finanzamt diese automatisch?

    Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob man auch die Kosten für die Kfz-Haftpflicht geltend machen kann?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Ratschläge.
    Hallo,
    Steuerberatung ist in diesem Forum grundsätzlich nicht möglich.
    Ich würde eine weitere Arbeitsstätte einfügen, diese wahrheitsgemäß ausfüllen. Teilen Sie halt die Urlaubstage genau auf. D.h. genau die genommenen Urlaubstage bis einschl. 30.09.10 bei Arbeitsstätte 1 eintragen und genauso bei Arbeitsstätte 2 verfahren.
    Wenn Sie sich immer ordnungsgemäß bei der Meldebehörde an-/bzw. abgemeldet haben, kann das FA Ihre Wohnadressen nachvollziehen.
    Haftpflichtversicherungen sind Sonderausgaben, § 10 (1) Nr. 3a EStG, Anlage "Vorsorge-AW", Zeile 47. Ob sich das allerdings steuerlich auswirkt, hängt vom Einzelfall ab.

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      #3
      AW: Umzug und Kfz-Haftpflicht

      Hallo,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

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