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Steuer auf Rentenanpassungsbetrag

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    Steuer auf Rentenanpassungsbetrag

    Hallo und guten Tag,
    ich bin ein neuer User und habe gleich ein Problem. Meine Frau bezieht seit 1997 eine EU-Rente. Muss diese also seit 2005 zu 50% versteuern. So weit so gut. Nun haben wir aber der DRV im Jahre 2010 nachgewiesen, dass bei der Berechnung der Rente Fehler gemacht wurden. Demzufolge hat sich der Rentenbezug für 2010 deutlich erhöht. Mein Taxman erklärt mir nun, dass wir diesen "fiktiven" Rentenanpassungsbetrag zu 100% versteuern müssen. Was sollen wir tun? Wie verklickern wir die entsprechenden Tatsachen dem Finanzamt?
    Bitte um Ideen bzw. "sachdienliche" Hinweise.
    Vielen Dank im Voraus & freundlche Grüße
    Jürgen

    #2
    AW: Steuer auf Rentenanpassungsbetrag

    Hallo Jürgen,

    es handelt sich doch gar nicht um eine richtige Erhöhung, sondern um eine geänderte Rentenfestsetzung. Imho wird das so zurückgerechnet, als ob es von Anfang an korrekt gewesen wäre.

    Ich würde in diesem speziellen Fall das Finanzamt in einem separaten Schreiben auffordern, den aktuellen Rentenanpassungsbetrag direkt mit der DRV abzugleichen (erfolgt sowieso automatisch). Wenn du dabei den Sachverhalt kurz erläuterst, sollte das funktionieren.

    In der Erklärung ist der Rentenanpassungsbetrag gar nicht so wichtig, er wird in jedem Fall von Amts wegen geändert; trage also ein, was du denkst.

    Den Bescheid solltest du aber dann genau prüfen.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Steuer auf Rentenanpassungsbetrag

      Hallo Stefan,
      dann werden wir deinen Rat befolgen und uns überraschen lassen. Danke dir & schönes Wochenende.
      Gruß Jürgen

      Kommentar


        #4
        AW: Steuer auf Rentenanpassungsbetrag

        Zitat von Schwarzangler Beitrag anzeigen
        Hallo Stefan,
        dann werden wir deinen Rat befolgen und uns überraschen lassen. Danke dir & schönes Wochenende.
        Gruß Jürgen
        Hallo Jürgen,

        gibt auch die Möglichkeit mittels eMail, drv@drv-bund.de, bei der DRV eine Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt über Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung 2010 anzufordern.

        Man bekommt per Post den Nachweis des Gesamtbetrages der Rente einschl. Einmalzahlung, den Nachzahlungsbetrag für mehrere Jahre und den im Rentenbetrag enthaltenen Rentenanpassungsbetrag ausgewiesen.

        Zudem werden die Gesamtbeitragsanteile zur gesetzl. Kranken- und sozialen Pflegeversicherung in Euro angegeben.

        Hat den Vorteil, dass es amtlich ist, man nichts mehr rechnen muss und da belegpflichtig, das Schreiben als Beleg verwenden kann.

        Natürlich für jeden Rentenempfänger unter Angabe seiner Rentennummer gesondert.

        Gruss bavaro

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          #5
          AW: Steuer auf Rentenanpassungsbetrag

          Hallo bavaro,
          auch dir vielen Dank. Das wird der erste Schritt sein. Hat sich gelohnt, hier reinzuschauen.

          Gruß Jürgen

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