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Anlage N, Wegeunfall

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    Anlage N, Wegeunfall

    Hallo,

    hatte 2010 einen selbstverschuldeten Unfall zur Arbeit.
    Meines Wissens kann ich alle Kosten die mir entstanden sind absetzen.
    z.B. Abschleppkosten, Selbstbeteiligung Kasko, Leihfahrzeug, etc.

    Wo trage ich diese ein?

    Gruß forum

    #2
    AW: Anlage N, Wegeunfall

    WENN diese Kosten absetzbar sein SOLLTEN,
    Selbständig/ Gewerbe - Anlage G/S
    Nichtselbständig/ Anlage N

    ob das geht??

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
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    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage N, Wegeunfall

      Zitat von forum Beitrag anzeigen
      Hallo,

      hatte 2010 einen selbstverschuldeten Unfall zur Arbeit.
      Meines Wissens kann ich alle Kosten die mir entstanden sind absetzen.
      z.B. Abschleppkosten, Selbstbeteiligung Kasko, Leihfahrzeug, etc.

      Wo trage ich diese ein?

      Gruß forum
      Hallo,
      grds. ja, sollten Sie alkoholisiert gefahren sein, dann ist kein Abzug möglich.
      Ersatzleistungen (z.B. durch Versicherung etc.) sind natürlich abzuziehen, da insoweit kein Aufwand entstand.
      Sie können jedoch damit rechnen, dass das FA ausführliche Angaben zum Unfall verlangen wird. Vor allem muß glaubhaft o. nachgewiesen sein, dass der Unfall wirklich auf dem Weg zur Arbeit passierte und nicht in der Freizeit. Die Feststellungslast hierzu trägt der Steuerpflichtige.
      Vielleicht am Besten an Lohnsteuerhilfeverein o. Steuerberater wenden.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage N, Wegeunfall

        Zitat von pa84347 Beitrag anzeigen
        Hallo,
        grds. ja, sollten Sie alkoholisiert gefahren sein, dann ist kein Abzug möglich.
        Ersatzleistungen (z.B. durch Versicherung etc.) sind natürlich abzuziehen, da insoweit kein Aufwand entstand.
        Sie können jedoch damit rechnen, dass das FA ausführliche Angaben zum Unfall verlangen wird. Vor allem muß glaubhaft o. nachgewiesen sein, dass der Unfall wirklich auf dem Weg zur Arbeit passierte und nicht in der Freizeit. Die Feststellungslast hierzu trägt der Steuerpflichtige.
        Vielleicht am Besten an Lohnsteuerhilfeverein o. Steuerberater wenden.

        Hallo,

        der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, somit gibt es ein Protokoll. Ich trinke keinen Alkohol und nehme keine Drogen.
        Es war auf dem Weg zur Arbeit, Zeuge Beifahrer (Arbeitskollege).
        Aber meine Frage wurde nicht beantwortet.
        Wo trage ich diese Kosten ein?

        Gruß forum

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          #5
          AW: Anlage N, Wegeunfall

          Zitat von forum Beitrag anzeigen
          Aber meine Frage wurde nicht beantwortet.
          Wo trage ich diese Kosten ein?
          Wurde sie. Bei nichtselbständiger Tätigkeit sind es Werbungskosten, also Anlage N.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage N, Wegeunfall

            Hallo,

            Anlage N weiß ich, steht auch in meiner Überschrift.
            Aber in welche Zeile?

            Gruß Forum

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              #7
              AW: Anlage N, Wegeunfall

              Menü: Hilfe/Anleitung zur Steuererklärung
              Karte Index: Unfall

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                #8
                AW: Anlage N, Wegeunfall

                Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                Menü: Hilfe/Anleitung zur Steuererklärung
                Karte Index: Unfall
                Hallo,

                ich finde nichts!
                Hilfe ja, und dann nichts mehr.

                Gruß forum

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage N, Wegeunfall

                  Zitat von forum Beitrag anzeigen
                  Hilfe ja, und dann nichts mehr.
                  Spezialversion ohne die Anleitung zur Steuererklärung?

                  Ansonsten: Berufsverbände passt nicht, Arbeitsmittel auch nicht, Fortbildung und Arbeitszimmer noch weniger, wird es wohl Weitere Werbungskosten sein. Darunter stehen drei Zeilen, da wendet man das ebenso das Ausschlussverfahren an und landet dann wohl bei der dritten.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage N, Wegeunfall

                    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                    Spezialversion ohne die Anleitung zur Steuererklärung?

                    Ansonsten: Berufsverbände passt nicht, Arbeitsmittel auch nicht, Fortbildung und Arbeitszimmer noch weniger, wird es wohl Weitere Werbungskosten sein. Darunter stehen drei Zeilen, da wendet man das ebenso das Ausschlussverfahren an und landet dann wohl bei der dritten.

                    Hallo,

                    und Danke, also Zeile 46 bis 49.

                    Gruß forum

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                      #11
                      AW: Anlage N, Wegeunfall

                      Zitat von forum Beitrag anzeigen
                      ich finde nichts!
                      Hilfe ja, und dann nichts mehr.
                      Das funktioniert natürlich nur, wenn eine Einkommensteuererklärung geöffnet ist (auch eine leere z. B.).

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