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Kinderbetreuungskosten bei Einzelveranlagungen

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    Kinderbetreuungskosten bei Einzelveranlagungen

    Wie trage ich die Kinderbetreuungskosten für die Nachmittagsbetreuung unseres Schulkindes ein, wenn wir jeweils Einzelveranlagungen haben und uns die Kosten teilen?

    Zeile 61: gesamtaufwendungen der Eltern, also 700 €
    Zeile 62: Mutter, Erwerbstätigkeit, mein Anteil von 500 €
    Zeile 77: Mutter, nicht selbständige Arbeit, 500 €.
    Zeile 80: anderer Elternteil, nicht selbst. Arbeit, 200 €

    Zeile 69 dürfte ich nicht ausfüllen, weil wir nicht zusammen leben. Das Formular meldet aber einen Fehler.

    Wan nun??

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten bei Einzelveranlagungen

    was besagt denn die Fehlermeldung?

    bei nichtselbständiger arbeit heisst zeile 80 eigentlich 81 und gehört zum ersten elternteil, das zweite elternteil gehört bei der verteilung in zeile 82/86.
    darüberhinaus muss darunter eingetragen werden, wann das kind bei wem gelebt hat.

    imho hat der vater eigentlich gar nix in der EINZELveranlagung der mutter zu suchen.

    also meiner Meinung nach eher so auszufuellen:

    Zeile 61: gesamtaufwendungen der Eltern, also 700 €
    Zeile 62: Mutter, Erwerbstätigkeit, 500 €
    Zeile 77: Kreuz Mutter
    Zeile 81: nicht selbst. Arbeit, 500 €, 334 €
    Zeile 88/89: Daten je nach ihrer Lebenssituation.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten bei Einzelveranlagungen

      Danke für Ihre Antwort!

      Genau so habe ich es erfasst, die Fehlermeldung lautet: "Fehler auf der Vordruckseite: Anlage Kind: die Summe der Gesamtaufwendungen muss mit der Summe der einzelnen Aufwendungen übereinstimmen! Bei den einzlenen Aufwendungen wird jeweils nur das erste Feld markiert." Rot markiert sind dabei das Summenfeld der Zeile 61 und die Zeilen 62 - 75.

      Haben Sie noch eine Idee?

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten bei Einzelveranlagungen

        hmm. das problem duerfte sein, das der vater als solches eh keinen anspruch auf den abzug von kinderbetreuungskosten hat, wenn das kind nicht in seinem haushalt lebt.

        er hat ja gar keinen bedarf an kinderbetreuung und wenn er freiwillig einen teil der kosten übernimmt, ist das positiv fuer die mutter und evtl. auch fuer die restlichen steuerzahler ;-)

        wie dem auch sei, ich würde dann wohl in zeile 62 die volle summe von 700 euro eintragen und in zeile 68 die 200 euro, die der vater getragen hat. den rest wie vorgeschlagen.
        das sollte am ehesten der gesamtsituation rechnung tragen.

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten bei Einzelveranlagungen

          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
          er hat ja gar keinen bedarf an kinderbetreuung und wenn er freiwillig einen teil der kosten übernimmt, ist das positiv fuer die mutter und evtl. auch fuer die restlichen steuerzahler ;-)
          Von freiwillig kann ja in der Regel keine Rede sein. Schließlich hat das BGH ja entschieden, dass ZUSÄTZLICH zum Unterhalt die als Mehrbedarf geltenden Kindergartengebühren vom Unterhaltsschuldner zu leisten sind (bzw. anteilig nach Einkommen). So sollten doch eigentlich die Finanzbehörden das dann auch so umsetzen und diesen Fall als Ausnahme zu dem "Im Haushalt lebend" behandeln.

          Ich habe die Kosten eingetragen mit der Krücke, dass ich ein Kreuz machte, dass sie bei mir wohnten. Zusätzlich aber einen Hinweis gegeben, dass meine Kinder eben nicht bei mir wohnten, ich aber (mit Hinweis auf das BGH-Urteil) die Kiga-Gebühren bezahlt habe.

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            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten bei Einzelveranlagungen

            wenn diese Zahlung nicht freiwillig ist, und nicht zum Kindesunterhalt selbst gehört, fällt sie vielleicht in eine andere Kategorie wie außergewöhnliche Belastung etc.

            ich wollte ja auch nicht sagen, das jemand der etwas zahlen MUSS, das nicht evtl. absetzen kann, ob es allerdings im rahmen der kinderbetreuungskosten geht, weiß wohl eher ein steuerberater...

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