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Anlage G

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    Anlage G

    Hallo liebe Foren-Gemeinde, die nächste Frage ist aufgetaucht. Seit 01.01.2010 habe ich ein kleines Nebengewerbe. Ich soll nun nach telefonischer Rücksprache mit meinem FA die Anlage G ausfüllen. Alles schön und gut. Ich habe ein Gewinn von 145 Euronen gemacht. Wie kann ich den den Gewerbesteuermessbetrag ersehen, errechnen .... (wie auch immer).
    Bin bisschen am verzweifeln.
    Eigentlich dachte ich, dass ich diesen Betrag irgendwo bei mir in der Anlage N eintragen könnte. Denn ich arbeite ja auch auf Lohnsteuerkarte.
    Bitte helft mir. Irgendwie hab ich da eine Blockade.
    Gruß Grisu

    #2
    AW: Anlage G

    gewerbe ist [G]ewerbe und nicht [N]ichtselbständige Arbeit... also was die Anlagen angeht.

    Gewerbesteuermessbetrag duerfte fuer dich uninteressant sein, da anzunehmen ist, das du mit gewerbesteuer bei deinem kleinunternehmen ueberhaupt nichts am hut hast.

    GRÜNE Meldungen der Plausibilitätsprüfung stellen nur Hinweise dar, die man wenn sie einen nicht betrffen einfach wegklicken kann. insofern einfach anlage G mit dem gewinn ausfuellen, fertig.

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      #3
      AW: Anlage G

      Danke für die Info.

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