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Auswärtstätigkeit richtig eingeben

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    Auswärtstätigkeit richtig eingeben

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Auswärtstätigkeit und wie man diese richtig in der Anlage N eingibt. Ich war 2010 für gut zwei Monate an einer anderen Niederlassung zur Einarbeitung. Eingestellt bin ich aber in einer Betriebsstätte dieser Niederlassung in einer anderen Stadt. Soweit ich weiß kann ich die Fahrt- und Übernachtungskosten für die zwei Monate als Auswärtstätigkeit absetzen. Übernachtungskosten hatte ich nicht, da ich bei Bekannten untergekommen bin, dafür aber ein Anfahrtsweg zur Arbeit von knapp 70km von der Wohnung meiner Bekannten. Diese würde ich gerne über die Pendlerpauschale absetzen. Zusätzlich bin ich alle 2-3 Wochen nach Hause gefahren. Dies würde ich auch gerne über die Pendlerpauschale absetzen. Jetzt bin ich mir nicht sicher wie ich das in die Anlage N und das Formular 'Auswärtstätigkeit' richtig eingebe. Dort kann man nur die Anzahl der Fahrten mal der gefahrenen km eingeben. Das würde passen um die Heimfahrten eingeben. Aber wie gebe ich noch zusätzlich die tägliche Fahrt zur Arbeit ein?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Hier im Forum und über google hab ich nichts dazu gefunden ausser der Info, dass ich die ganzen Fahrtkosten absetzen kann. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit richtig eingeben

    ...
    Als Familienheimfahrten werden diejenigen Fahrten bezeichnet, die ein Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstandes ausführt.
    Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG können die Aufwendungen für eine Heimfahrt wöchentlich vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei ersetzt werden.
    Obwohl das Einkommensteuergesetz von „Familienheimfahrten“ spricht, fallen hierunter auch die Heimfahrten lediger Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand.
    Außerdem können auch Arbeitnehmer, die eine vorübergehende Auswärtstätigkeit ausüben, am Wochenende heimfahren und damit „Familienheimfahrten“ durchführen. Aufwendungen für Familienheimfahrten können also in folgenden Fällen steuerfrei und damit auch beitragsfrei gezahlt werden:

    – Heimfahrten für Ledige und Verheiratete im Rahmen vorübergehender Auswärtstätigkeiten in beliebiger Zahl, also nicht nur einmal wöchentlich;

    – Familienheimfahrten einmal wöchentlich für Verheiratete und Ledige mit eigenem Hausstand im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung.
    ...

    Der einfache Fall:
    Ich fahre von meiner Wohnung in Hamburg am Montag um 3:00 Uhr zu meiner Arbeitsstätte nach München, wo ich um 8:00 Uhr die Arbeit antrete.

    Ich pendle dann von Montag Abend - Freitag Morgen von der Wohnung meiner Bekannten in Nürnberg bis nach München.

    Ich fahre dann am Freitag Mittag von meiner Arbeitsstätte in München zu meiner Wohnung in Hamburg.

    Dann habe ich:
    1 x 770 km x 0,30 € und
    4 x 160 km x 0,30 €

    Eine zusätzliche Familienheimfahrt (5 x Nürnberg bis München, Extra Fahrt von Nürnberg nach Hamburg, von Hamburg nach Nürnberg) wirft Fragen auf: "Ledig/Verheiratet, eigener Hausstand - nicht im Haushalt der Eltern eingebettet".

    Das man von der Wohnung der Bekannten aus täglich gefahren ist, dürfte beim Finanzamt keine Probleme geben - es ist niemand verpflichtet beim Arbeitgeber unter einer Brücke zu schlafen. Immerhin wären angemessene Unterbringungskosten (z.B. Hotel) bei so kurzfristigen Aufenthalten ja auch abzugsfähig.

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit richtig eingeben

      Zitat von milos Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich habe eine Frage zur Auswärtstätigkeit und wie man diese richtig in der Anlage N eingibt. Ich war 2010 für gut zwei Monate an einer anderen Niederlassung zur Einarbeitung. Eingestellt bin ich aber in einer Betriebsstätte dieser Niederlassung in einer anderen Stadt. Soweit ich weiß kann ich die Fahrt- und Übernachtungskosten für die zwei Monate als Auswärtstätigkeit absetzen. Übernachtungskosten hatte ich nicht, da ich bei Bekannten untergekommen bin, dafür aber ein Anfahrtsweg zur Arbeit von knapp 70km von der Wohnung meiner Bekannten. Diese würde ich gerne über die Pendlerpauschale absetzen. Zusätzlich bin ich alle 2-3 Wochen nach Hause gefahren. Dies würde ich auch gerne über die Pendlerpauschale absetzen. Jetzt bin ich mir nicht sicher wie ich das in die Anlage N und das Formular 'Auswärtstätigkeit' richtig eingebe. Dort kann man nur die Anzahl der Fahrten mal der gefahrenen km eingeben. Das würde passen um die Heimfahrten eingeben. Aber wie gebe ich noch zusätzlich die tägliche Fahrt zur Arbeit ein?
      Hallo,
      es wäre zu prüfen, ob die Arbeitsstätte, an der Sie eingearbeitet wurden, als eine regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, oder ob eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vorliegt, R 9.4 (2) LStR. Bei letzterem könnten Reisekosten R 9.5-R9.8 LStR gem. R 9.4 (1) LStR abgesetzt werden, was günstiger als die Entfernungspauschale ist.
      Da ich wie die meisten Forumsteilnehmer nicht zur Steuerberatung befugt bin, empfehle ich Ihnen, einen Lohnsteuerverein oder Steuerberater zu kontaktieren.

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit richtig eingeben

        Hallo,

        ich möchte mich zuerst bei Aron und pa84347 für eure Antworten und Hilfe bedanken. Ich bin relativ sicher, dass ich die Zeit in der anderen Niederlassung als Auswärtstätigkeit ansetzen kann, da ich explizit für die Betriebsstätte eingestellt bin. Vielleicht ist es aber doch besser, nochmal bei einem Lohnsteuerverein / Steuerberater nachzufragen.

        Falls es sich um eine Auswärtstätigkeit handelt, wo würde ich dann die Fahrt von der Wohnung meiner Bekannten zur Arbeit eintragen?

        Vielen Dank nochmal für die Unterstützung.

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