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Werbungskosten bei unbebautem Grundstück

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    Werbungskosten bei unbebautem Grundstück

    Hallo, meine erste Steuerverklärung (die für 2009) mit Elster lief sehr gut bis auf folgendes Problem:

    Wie mache ich in der Anlage V die Grundsteuer als Werbungskosten bei einem unbebauten Grundstück geltend ?
    Nach dem Einleitungstext auf S. 2 (noch vor Zeile 33) sind Werbungskosten nur für bebaute Grundstück vorgesehen. Wenn ich dann doch in Zeile 46 Grundsteuer eingebe, will Elster prompt, dass ich die Anschrift des bebauten Grundstücks angebe, was ich aber nunmal nicht habe.
    Eine Lösung erhofft

    eliseo

    #2
    AW: Werbungskosten bei unbebautem Grundstück

    Hab mir das Formular angeguckt. Die unbebauten Grundstücke gehören in die Zeile 32.

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      #3
      AW: Werbungskosten bei unbebautem Grundstück

      ja, schon klar, aber wohin gehören die Werbungskosten für das unbebaute Grundstück ? eliseo

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        #4
        AW: Werbungskosten bei unbebautem Grundstück

        Die Zeile 32 will die EINKÜNFTE wissen.
        Einkünfte sind in diesem Fall die Einnahmen abzüglich der Werbungkosten. Grundsteuer gehört zu den werbungkosten.
        Je nach Höhe der Einnahmen können sich negative Einkünfte ergeben (Berechnung auf sep.Blatt!)
        Werden keine Einnahmen erzielt (weil man vielleicht verkaufen oder selber auf dem Grundstück bauen will) ist fraglich, ob Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. In den genannten Fällen liegen keine Einkünfte aus Vermietung vor. Kein Eintrag. Privatsphäre.

        Abzug ist möglich, wenn in Kürze Bebauung und Vermietung konkret umgesetzt wird.

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