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Freibetrag bei Rente

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    Freibetrag bei Rente

    Hallo und guten Abend
    Ich bin mir fast sicher, dass diese Frage hier falsch ist, aber ich weiss nicht, wo ich sie sonst stellen so:
    Meine Frau hat 2009 und 2010 jeweils eine Rentennachzahlung erhalten. Die Neuberechnungen betreffen auch das Jahr 2005. Somit erhöht sich doch auch für das Jahr 2005 der Rentenfreibetrag, mit entsprechender Wirkung auf die Folgejahre. Welche Möglichkeit habe ich nun, dass dem Finanzamt zu erklären? Betrifft das nicht auch die Steuererklärungen der Jahre 2006-2009?
    Vielen Dank & viele Grüße
    Jürgen

    #2
    AW: Freibetrag bei Rente

    Da jedes Jahr immer nur das versteuert wird an Renten, was IN diesem Jahr gezahlt wird egal FÜR welches Jahr, bedeutet das, dass die Ansätze in den Jahren 2005-2008 richtig waren UND bleiben.

    Da die Rentennachzahlungen in 2009 und 2010 keine "normalen" Rentenanpassungen waren, sind diese in der Anlage R auch so nicht einzutragen (Ausnahme: soweit die Nachzahlungen auch Nachzahlungen von normalen rentenerhöhungen darstellen). Somit erhöht sich automatisch auch der entsprechend errechnete Freibetrag: Rentenzahlung 2009 oder 2010 abzüglich eingetragener Rentenanpassungsbetrag -> davon abgezogen Besteuerungsanteil für das Jahr des Rentenbeginns 2005 oder vorher (50 %) -> ergibt Freibetrag.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Freibetrag bei Rente

      1. Die Rentenversteuerung erfolgt im Jahr des Geld-Zuflusses, also hier in 2009 und 2010.
      Das Amt hat die richtigen Zahlen, dank elektronischer Übermittlung durch die zahlende Rentenstelle
      2. Sie kennen sich aus, der Rentenfreibetrag wird neu berechnet, wenn es nicht um eine übliche Rentenerhöhung ging. Damit das Finanzamt dies erkennt, müssten Sie vorsichtshalber die Kopie des Bescheides über die rückw. Rentenanpassung einsenden, sicherheitshalber sogar mit dem Vermerk "Rentenfreibetrag bitte neu berechnen".
      Dann freuen sich die Bearbeiter/innen

      übrigens gibt es auf den Seiten www.bundesfinanzministerium.de eine gute Broschüre für Rentnerbesteuerung - Besteuerung von Alterseinkünften

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        #4
        AW: Freibetrag bei Rente

        ottoeisenherz grüsst picard, denn picard war 2 Minuten schneller ;-))

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          #5
          AW: Freibetrag bei Rente

          Dank euch. Fühle mich jetzt bestärkt und werde das Ergebnis mitteilen.
          Viele Grüße

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