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    Nebenberufliche Tätigkeit

    Hallo zusammen,

    ich habe nebenbei als Musiker Einkünfte aus selbständiger Arbeit die ich versteuern muss. Ich gehe davon aus, dass ich die Gesamteinnahmen in die Anlage S eintragen muss. Nun ist in Zeile 36 (denke ich) der Gesamtbetrag einzufügen. Wo trage ich aber meine Aufwendungen, wie z.B. Fahrt- und Verpflegungskosten usw. ein? Ziehe ich die eventuell vorher ab?

    Danke für die Hinweise

    mfG trompi2000
    Zuletzt geändert von ; 02.02.2011, 19:48.

    #2
    AW: Nebenberufliche Tätigkeit

    Zitat von trompi2000 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe nebenbei als Musiker Einkünfte aus selbständiger Arbeit die ich versteuern muss. Ich gehe davon aus, dass ich die Gesamteinnahmen in die Anlage S eintragen muss. Nun ist in Zeile 36 (denke ich) der Gesamtbetrag einzufügen. Wo trage ich aber meine Aufwendungen, wie z.B. Fahrt- und Verpflegungskosten usw. ein? Ziehe ich die eventuell vorher ab?

    Danke für die Hinweise

    mfG trompi2000
    Hallo,
    die Eink. aus selbständiger (künstlerischer) Arbeit i.S.d. § 18 (1) Nr.1 EStG sind eine Gewinneinkunftsart § 2 (2) Nr.1.
    Es ist also entweder der Gewinn entweder über Einnahme-Überschuss-Rechnung n. § 4 (3) (Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben) oder über Betriebsvermögensvergleich (§ 4 (1) 1) zu ermitteln.
    In Zeile 36, Anlage S können Sie es meines Erachtens nicht eintragen, da dies für nebenberufliche Tätigkeiten (§§ 3 Nr.26,26a) gilt. Dann müssten Sie allerdings im Dienst bestimmter Personen gestanden haben.
    Sie sollten einen Steuerberater konsultieren.

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