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Zwei Fragen zu Anlage N

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    Zwei Fragen zu Anlage N

    Hallo!

    Ich habe auch in diesem Jahr mal wieder Fragen zu ANlage N.

    - Eine ist ganz einfach, denke ich. Ich habe in Anlage N Seite 2 Zeilen 32-39 ganu normal eingetragen, dass ich an X Arbeitstagen pro Woche Y Km an Z Tagen insgesamt aufgesucht habe (mit dem Fahrrad). Daraus ergibt sich ja ein Betrag, wenn ich das alles mit den 30 Cent pro Kilometer multipliziere. Trage ich selber den Betrag unter "Aufwendung für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" ein oder wird der im Formular irgendwo automatisch einberechnet?


    - Steht bei entsprechenden Eingabehilfen bei diesen oben genannten Zeilen, dass ich dort Kosten, die durch einen Unfall auf dem Arbeitsweg entstanden sind gesondert angeben kann ("Unfallkosten, die Sie selbst tragen mussten, werden jedoch daneben berücksichtigt, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignet hat und von Ihnen nicht absichtlich oder nicht unter Alkoholeinfluss verursacht worden ist.").
    Wo gebe ich diese Kosten aber an? In welche Zeile kann ich das Eintragen? Müssen Belege für die Reperatur des Fahrrads (Betrag etwa 80,-) gleich mit eingereicht werden?


    Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure HIlfe,

    Gruß von der ameise

    #2
    AW: Zwei Fragen zu Anlage N

    Hallo,

    zur ersten Frage: Nein, du hattest ja keine Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn etc.). Die Angabe bringt auch nur in seltenen Fällen etwas, nämlich dann wenn die Fahrkarten teurer als 30 cent/km waren, oder die Kosten insgesamt über 4500 Euro lagen.

    zur zweiten Frage: Alles, wofür es keine entsprechende Zeile gibt, gehört in Zeile 48. Und bei 80 Euro sollte ein Beleg entbehrlich sein (aber man weiß nie, wie das der Sachbearbeiter sieht).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Zwei Fragen zu Anlage N

      Es ist ja nicht so, dass Du 30 Cent pro Kilometer bekommst, sondern Dein Einkommen wird zur Berechnung der Steuer um diesen Betrag gemindert. Dabei wirken sich die Werbungskosten nur aus, wenn sie höher sind als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 €. Solltest Du außer den Unfallkosten keine weiteren Werbungskosten mehr haben, müsstest Du also mindestens 13 km von der Arbeit entfernt wohnen (bei 230 Arbeitstagen im Jahr). Somit hättest Du 977 € Werbungskosten, also 57 mehr als der Pauschbetrag. Du müsstest also 57 € weniger versteuern. Das macht je nach persönlichem Steuersatz vielleicht 17 € weniger Steuer.

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        #4
        AW: Zwei Fragen zu Anlage N

        Hallo nochmal,

        danke für die Antworten!

        Das mit Zeile 48 - super, danke (schon klar, dass bei Nachfrage ein Beleg vorhanden sein muss, ich wusste nur nicht, ob er gleich mit in die Anlage sollte).


        Bzgl. der Entfernungspauschale ist schon klar, dass die nicht ausbezahlt wird . Meine Werbungskosten liegen aber insg. deutlich höher als der Pauschbetrag (Fortbildungen, beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten etc.) - ich wundere mich bloß, dass nun für die von mir auf dem Arbeitsweg zurückgelegten Kilometer nirgends ein Betrag auftaucht, der mit in die Werbekosten einbezogen wird. Ist das wirklich richtig? Das ich auch wenn sich aus der Entfernung und der Anzahl an Arbeitstagen im vergangenen Jahr bei 0.30 € pro Km ein Betrag von 554 € ergibt, der nicht im Formular als Werbekosten eingetragen ist? Oder wisst Ihr, ob die Entfernungspauschale sich am Ende selbst aus den in Zeile 31-40 stehenden Angaben errechnet und auf die Summe der sonstigen Werbekosten aufgeschlagen wird?

        Dankeschön!

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          #5
          AW: Zwei Fragen zu Anlage N

          Hallo,

          sie wird aus den Zeilen berechnet und zu allen anderen zuaddiert.
          In der Berechnung kann/könnte man es dann sehen-wie.

          Gruss stiller
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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            #6
            AW: Zwei Fragen zu Anlage N

            OK!

            Herzlichen Dank Euch Dreien! Muss also geduldiger sein, bis am Ende die Berechnung durchläuft...

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              #7
              AW: Zwei Fragen zu Anlage N

              Hallo,

              ja und wenn du die Einkommensteuererklärung 2010 machst musst du dich wirklich noch etwas gedulden, da momentan noch keine Steuerberechnung möglich ist.

              Auf der Startseite von Elsterformular steht deutlich folgender Hinweis:
              Hinweis
              Die neue ElsterFormular-Version steht seit dem 10. Januar 2011 zum Herunterladen bereit. Bitte beachten Sie die aktualisierte Antwort auf die Frage zum Upgrade.

              Die neuen CD-ROMs von ElsterFormular können ab Anfang Februar 2011 gratis in vielen Finanzämtern abgeholt werden.
              Eine Steuerberechnung für die Einkommensteuer 2010 ist ab Mitte Februar nach einem Update beziehungsweise ab Ende Februar mit neuer CD-ROM möglich.

              Tschüß

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