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Grenzgänger DE-AT benötigt Hilfe :-)

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    Grenzgänger DE-AT benötigt Hilfe :-)

    Hallo liebe Forenuser,

    ich bin Grenzgänger nach Österreich. Ich bin im klassischen Sinne Grenzgänger, wohnen in Deutschland, arbeiten in Österreich, Steuern in Deutschland, Sozialversicherung in Österreich. Das ganze macht die Einkommenssteuererklärung nicht gerade einfach. Mein Arbeitgeber führt für mich die Sozialabgaben ab, die Steuer bekomme ich auf mein Konto und zahle diese dann vorraus ans Finanzamt. Bis dahin ok, ich werde wohl die Vorrausgezahlte Steuer einfach in das Feld eintragen in dem sonst die einbehaltene Lohnsteuer steht.
    Problematisch wird das ganze dann aber bei Bruttoeinkommen und Sozialversicherung. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich das Bruttoeinkommen einfach genau so wie ein deutscher Arbeitnehmer eintragen muss. Jetzt kommen wir zum lustigen Teil, die Sozialabgaben welche ja in Österreich vom Arbeitgeber abgeführt wurden müssen auch irgendwo hin. Mein freundlicher etwas wortkarger Mitarbeiter vom Finanzamt hat mir leider nicht so richtig weitergeholfen. Ooooder ich habe einfach nur Bahnhof verstanden. Wie dem auch sei, auf meinem Einkommensnachweis steht nur eine Summe für alle Sozialabgaben drauf. Also nicht so schön wie in deutschland aufgeschlüsselt...

    Nun zu meiner Frage. Ich habe was von einer Regelung mitgeschnitten die wie folgt aussieht:

    RV AN Anteil = 10,25 % vom Brutto
    RV AG Anteil = 12,55 % vom Brutto
    Der Sozialversicherungsbetrag errechnet sich dann aus der auf dem Einkommensnachweis angegebenen Summe minus 10,25 % vom Brutto für den AN Anteil zur RV.

    Kann das stimmen? Hat jemand von Euch Erfahrungen damit? Ich verzweifele so langsam. - Vielen Dank!!!!!!!

    #2
    AW: Grenzgänger DE-AT benötigt Hilfe :-)

    Zitat von fpalz Beitrag anzeigen
    ... Bis dahin ok, ich werde wohl die Vorrausgezahlte Steuer einfach in das Feld eintragen in dem sonst die einbehaltene Lohnsteuer steht. ...
    Hallo,
    als Grenzgänger müssen Sie Vorauszahlungen leisten, diese dürfen Sie jedoch nicht als Lohnsteuer in der Anlage N eintragen.
    Die bezahlten Vorauszahlungen werden jedoch von Amts wegen an die Einkommensteuerschuld angerechnet, evtl. kommts zu einer Erstattung.

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