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eingetragene Lebenspartnerschaft

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    eingetragene Lebenspartnerschaft

    Hallo,

    seit September letzen Jahres bin ich mit einem Mann verpartnert.

    - getrennt oder zusammen veranlagen? Unterschied?
    - Familienstand? (es gibt im Formular nur verheiratet!)
    - Bin ich jetzt die Ehefrau? (Ein Mann ist als Partner nicht vorgesehen!)

    Gruß Wolfgang

    #2
    AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

    Zur Frage Zusammenveranlagung und Splittingtarif bei eingetragener Lebenspartnerschaft sind z.Zt. diverse Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, z.B. 2 BvR 909/06.
    Wenn Sie diese anstreben, sollten Sie zwei getrennte Erklärungen abgeben, gegen beide Bescheide mit Hinweis auf die anhängigen Verfahren Einspruch einlegen und abwarten, wie die Gerichte entscheiden.
    Ob und inwieweit Ihnen eine Zusammenveranlagung steuerliche Vorteile bringt, müsste über eine Steuerberechnung mit Elsterformular geprüft werden.

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      #3
      AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

      Zitat von wschiwek Beitrag anzeigen
      Hallo,

      seit September letzen Jahres bin ich mit einem Mann verpartnert.

      - getrennt oder zusammen veranlagen? Unterschied?
      - Familienstand? (es gibt im Formular nur verheiratet!)
      - Bin ich jetzt die Ehefrau? (Ein Mann ist als Partner nicht vorgesehen!)

      Gruß Wolfgang
      Hallo,
      nach derzeitiger Rechtslage können sich eingetragene Lebenspartner nur einzeln (wie Ledige) veranlagen lassen, vgl. H 26 EStH "Eingetragene Lebenspartnerschaft", da sie nicht als Ehegatten i.S.d. § 26 EStG gelten und damit natürlich kein Veranlagungswahlrecht haben. Begründet wird dies u.a. mit Art. 6 (1) GG.
      Jedoch sind Verfassungsbeschwerden anhängig.
      Sie sollten in so einem Fall einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater einschalten.

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        #4
        AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

        Wenn Du Kinder hast und mit Deinem Partner "nun" zusammenlebst hat das Auswirkungen auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (ich glaube so heißt das *g). Mit Zusammenziehen in einem gemeinschaftlichen Haushalt erlischt dieser Anspruch.

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          #5
          AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

          Hallo keinyoga,

          leider scheint es so, dass Sie eher mit dem Gesetz auf dem Kriegsfuss sind, als wir Anwender.
          Ja, bei der Gleichstellung bei Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer und Grunderwerbsteuer habe ich bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen gehört.
          Bei der Einkommensteuer sträubt sich die GESETZGEBUNG, Ehe und Familie gleichzusetzen.
          Sind wir Elster-Anwender Schuld?

          Was können wir Elster-Anwender dafür?
          Was können Programmierer, die den "Gesetzeswillen" ausführen müssen, dafür?

          Ich glaube, Deine Kritik ist hier unangebracht.

          Gruss Stiller
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Ich glaube, Deine Kritik ist hier unangebracht.
            Wo habe ich Kritik geäußert???????

            Bitte genau lesen bevor mein Beitrag kritsiert wird? Danke.

            Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass eine (neue) Partnerschaft auch ohne eine Ehe einzugehen steuerliche Auswirkungen haben kann, ohne dass man verheiratet ist. Dabei habe ich keine Wertung gemacht, ob es aus meiner Meinung gesetzlich richtig geregelt ist oder nicht.

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              #7
              AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

              Betroffene eingetragene Lebenspartner sollten daher die Zusammenveranlagung wählen und gegen einen ablehnenden Steuerbescheid Einspruch einlegen.

              Dabei sollten sie sich dabei auf das anhängige Revisionsverfahren (Az. III R 36/10) sowie die beiden laufenden Verfassungsbeschwerden mit den Aktenzeichen 2 BVR 909/06 sowie 2 BVR 288/07 berufen.

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                #8
                AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                Hallo,

                meine Partnerin und ich, werden uns im August verpartnern.

                Ich bringe ein Kind mit in die Lebenspartnerschaft und habe zurzeit Steuerklasse 2.
                Was habe ich denn dann für eine Steuerklasse nach der Verpartnerung?

                Laut diesem thread ja keine 2 mehr, verheiratet wird aber auch nicht anerkannt (zumindest fehlen die Urteile)....
                Ich glaube das wird noch spannend....

                Grüße Trinchen

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                  #9
                  AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                  natürlich weiter Steuerklasse II, da das Finanzamt die Partnerschaft noch nicht anerkennen kann, es sei denn, ihr wohnt zusammen, dann Steuerklasse I.
                  Zuletzt geändert von Kloebi; 11.05.2011, 21:49.

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                    #10
                    AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                    Hallo Kloebi,

                    natürlich wohnen wir dann zusammen. Aber man kann mich doch nicht schlechter stellen, mit einem Kind, nur weil ich eine Lebenspartnerschaft eingehe ...


                    Viele Grüße Trinchen
                    Zuletzt geändert von Trinchen; 11.05.2011, 22:39.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                      die Lebenspartnerschaft ist da völlig ohne Bedeutung. Eine alleinerziehende Person (oft Mutter) verliert den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (gleichbedeutend mit Steuerklasse II) auch dann, wenn Sie mit einer anderen erwachsenen Person zusammenzieht. Sie ist dann im Sinne des Gesetzes nicht mehr alleinerziehend, unabhängig, ob hetero- oder homo***uell.

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                        #12
                        AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                        Hallo Kloebi,

                        soweit so gut, allerdings habe ich in einer Hetero-Ehe dann die Steuerklasse 3 und stehe mir damit sogar besser wie in der 2.

                        Ich finde das dies durchaus ein Unterschied macht. Dann bleibt es nur die Klagen abzuwarten und sich auf eine Nachzahlung (hoffentlich) zu freuen.

                        Viele Grüße Trinchen

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                          #13
                          AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                          bei einer Ehe stimme ich zu. Allerdings reicht schon das bloße Zusammenziehen, um den Entlastungsbetrag zu verlieren.

                          Zum Splitting und damit Steuerklasse III: Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Jahren ein entsprechendes Urteil folgt. Die Zahl derjenigen, die auf ein solches Urteil warten, steigt.

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                            #14
                            AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                            Hallo Kloebi,

                            ich gehe auch davon aus, das hier auf ein entsprechendes Urteil gewartet wird.
                            Ich hoffe es zieht sich nicht mehr ewig hin :-(

                            Es gibt eben viele Arten sein Sparbuch zu befüllen......

                            Viele Grüße Trinchen

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                              #15
                              AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                              Zitat von Trinchen Beitrag anzeigen
                              Es gibt eben viele Arten sein Sparbuch zu befüllen......
                              Bei einer Verzinsung von 6 % pro Jahr (ab dem 15. Monat) aber auch nicht die schlechteste Geldanlageform, oder ?
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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