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Hilfe bei Anlage R

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    Hilfe bei Anlage R

    Moin,
    nun ist es soweit, meine Eltern schaffen ihre Steuererklärung nicht mehr selbst und würde dabei für sie auch gern auf Elster umsteigen. Wo bekomme ich die korrekten Angaben für die Anlage R her?

    Ich habe zwar einen Bescheid über Rentenanpassung gefunden, aber dort finde ich nichts über Zeile 6 "Rentenanpassungsbetrag".
    Woher der Betrag in der vorliegenden Erklärung 2009 stammte, erschließt sich mir auch überhaupt nicht.

    Und bevor ich mir bei der Plausi wieder mal eine blutige Nase hole gleich noch:
    Wie trage ich gemeinsame Kapitalerträge bei gemeinsamer Veranlagung RICHTIG ein?
    Ich sehe fogende Möglichkeiten:
    -1. nur eine gemeinsame Anlage KAP auf den Steuerpflichtigen mit Gesamtsumme
    -2. zweimal KAP für beide mit zufälliger Aufteilung der einzelnen Erträge
    -3. zweimal KAP für beide mit 50:50 Aufteilung (dann stimmen aber die Eintragungen nicht mit Beträgen der Bescheinigungen überein sondern nur deren Summe - könnte der Sachbearbeiter das automatisch durchschauen?).

    Vielen Dank für kurze Antwort.

    #2
    AW: Hilfe bei Anlage R

    Ehe es schwierig wird, zunächst die Frage: haben Ihre Eltern schon 2008 die volle Jahresrente bezogen? Dann ergäbe sich der Rentenanpassungsbetrag aus dem Unterschied zwischen dem Doppelten des aus dem Steuerbescheid 2008 ersichtlichen STEUERFREIEN TEILS DER RENTE und dem Jahresbetrag der Rente 2009.

    Beispiel: Steuerfreier Teil der Rente 10.000.
    Jahresbetrag 2009 = 20.600.
    Rentenanpassungsbetrag = 20.600 - 20.000 = 600.

    (Der steuerfreie Teil der Rente bleibt bis zum Lebensende gleich, falls keine außerplanmäßigen Rentenanpassungen hinzukommen.)
    In anderen Fällen wäre es hilfreich zu wissen, wann Ihre Eltern jeweils erstmals Rente bezogen haben.

    Zu Ihrer 2. Frage: Es ist egal, wie Sie es aufteilen, Hauptsache die Summen stimmen mit der Steuerbescheinigung überein.

    Gruß Bolletax

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      #3
      AW: Hilfe bei Anlage R

      danke für die geniale Berechnungsmethode, in Zusammenhang mit
      http://elsterhilfe.blogspot.com/search/label/Anlage%20R
      habe ich es glaub'ich jetzt sogar inhaltlich begriffen (meine Eltern sind echte ALTfälle Baujahr 1924).

      Da diese ganzen Zahlen dem FA sowieso gemeldet werden, wäre es aber vielleicht keine schlechte Idee für unkomplizierte Steuererklärungen in Elster einen button vorzusehen, der das FA ermächtigt, die Daten aus eigenen Beständen zu vervollständigen.
      Zuletzt geändert von horstchen; 05.02.2011, 15:19.

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        #4
        AW: Hilfe bei Anlage R

        Hallo horstchen,
        Zitat: Da diese ganzen Zahlen dem FA sowieso gemeldet werden, wäre es aber vielleicht keine schlechte Idee für unkomplizierte Steuererklärungen in Elster einen button vorzusehen, der das FA ermächtigt, die Daten aus eigenen Beständen zu vervollständigen.

        Diese Idee wurde vom Gesetzgeber bereits aufgegriffen:
        siehe:

        http://www.personalpraxis24.de/aktuelles/?aktuelles_id=195446

        Auf Behördenseite sieht der Gesetzentwurf durch eine Reihe von Maßnahmen vor, dass die Steuerpflichtigen bei der Erfüllung ihrer Erklärungspflichten unterstützt werden. Hierzu soll die schrittweise Bereitstellung einer vorausgefüllten elektronischen Einkommensteuererklärung gehören.

        Gruss stiller
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Hilfe bei Anlage R

          Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
          (Der steuerfreie Teil der Rente bleibt bis zum Lebensende gleich, falls keine außerplanmäßigen Rentenanpassungen hinzukommen.)
          wenn man glaubt, man habe mal was begriffen...

          daraufhin habe ich mal die steuerfreien Beträge der Knappschaftsrente meines Schwiegervaters angesehen (das blüht mir auch noch...), bei meinen Eltern suche ich noch die alten Bescheide:
          -2008: 12539.-€
          -2009: 12472.-€
          obwohl es keine großen Neuberechnungen gegeben hat und er schon seit 2005 verwitwet ist. Wie erkläre ich mir sowas? Sollte ich da z.B. einfach den 2009er Wert weiternehmen?

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            #6
            AW: Hilfe bei Anlage R

            Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
            Zu Ihrer 2. Frage: Es ist egal, wie Sie es aufteilen, Hauptsache die Summen stimmen mit der Steuerbescheinigung überein.Gruß Bolletax
            Hallo,
            zu den Kapitalerträgen würde ich folgendes empfehlen:
            - war es ein Gemeinschaftskonto der Ehegatten, Aufteilung 50:50
            - war nur ein Ehegatte Gläubiger der Kapitalerträge, dann ist es auch diesem zuzurechnen.
            Wenn man es anders macht, kann es sein, dass das FA nicht mitspielt.

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              #7
              AW: Hilfe bei Anlage R

              "Sollte ich da z.B. einfach den 2009er Wert weiternehmen? "

              Würde ich machen. Das Finanzamt korrigirt es sowieso.

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