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Anlage Vorsorgeaufwendungen - wo werden Beiträge zu Zusatzversicherungen eingetragen?

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    Anlage Vorsorgeaufwendungen - wo werden Beiträge zu Zusatzversicherungen eingetragen?

    Hallo,

    ich mach zum 1. Mal meine Steuererklärung selbst. Bin auch soweit sehr gut zurecht gekommen, aber mit dem Thema Vorsorgeaufwendungen und nach der neuen Gesetzesgrundlage 2010 komme ich nicht zurecht. Wo kann ich Beiträge für Zusatzkrankenversicherungen erfassen? Bei mir handelt es sich "nur" um eine Zahnzusatzversicherung und 2 Auslandskrankenversicherungen. Ist das überhaupt noch möglich bzw. sinnvoll, dies steuerlich abzusetzen?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Gruß, Kerstin

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen - wo werden Beiträge zu Zusatzversicherungen eingetra

    Hallo,
    auf der Anlage Vorsorgeaufwand musst du schauen ob gesetzlich oder privat versichert.
    Auf der Seite 1 ab Zeile 25 geht es um Beiträge für Auslandskrankenversicherungen und die Zeilen 13 und 19 passen für Zusatzversicherungen.
    Ob diese Angaben noch steuerliche Auswirkungen haben, lässt sich nicht pauschal sagen.
    Bei vielen werden wohl die Basisbeträge schon die Höchstgrenze übersteigen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen - wo werden Beiträge zu Zusatzversicherungen eingetra

      ich hätte jetzt gesagt die zahnzusatzvesicherung gehört bei gesetzlich versicherten ggf. in zeile 30 und in zeile 13/19 gehört eben der von manchen kassen erhobene sog. zusatzbeitrag, den die versicherten imho direkt an die kassen zahlen muessen?

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