hallo. muss ich meine praxisgebühr-bescheinigungen als kopie oder original dem steuer-ausdruck beilegen?
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praxisgebühr-nachweis reicht als kopie?
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AW: praxisgebühr-nachweis reicht als kopie?
Hallo julia7712,
>>>hallo. muss ich meine praxisgebühr-bescheinigungen als kopie oder original dem steuer-ausdruck beilegen?
Ich würde erst mal gar nichts beilegen. Solange sich diese Kosten im Rahmen bewegen, wird das in der Regel ohne Belege akzeptiert (mehr als 12x Praxisgebühr pro Person geht ja eh nicht).
Wenn sie dann aber doch angefordert werden, sollten es schon die Originale sein.
MfG StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: praxisgebühr-nachweis reicht als kopie?
Zitat von julia7712 Beitrag anzeigenhallo. muss ich meine praxisgebühr-bescheinigungen als kopie oder original dem steuer-ausdruck beilegen?
ich nehme an, dass Sie außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG geltend machen wollen. Sie sollten jedoch bedenken, dass nur der Teil der Aufwendungen als agB berücksichtigt wird, der die zumutbare Belastung § 33 (3) EStG übersteigt. Kapitalerträge sind übrigens hier trotz Abgeltungssteuer anzugeben, § 2 (5b) S.2 Nr. 2 EStG.
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AW: praxisgebühr-nachweis reicht als kopie?
Hier kann man sich übrigen einfach ausrechnen, wie hoch die individuelle zumutbare Belastung ist und ob es sich überhaupt lohnt, Belege über außerordentliche Belastungen aufgrund von Krankheitskosten zusammen zu tragen.
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/zumutbareBel.htm
Steuermindernd ist nur der Betrag, der über die zumutbare Belastung hinaus geht.
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