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Zahnzusatzversicherung

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    Zahnzusatzversicherung

    Hallo zusammen,
    kann ich meine Zahnzusatzversicherung als Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen geltend machen (AOK Versicherter), wenn ja, in welcher Elster-Zeile?

    Grüsse aus dem Schwabenländle
    Wolfe
    Zuletzt geändert von Wolfe; 09.02.2011, 17:44.

    #2
    AW: Zahnzusatzversicherung

    Geltendmachen können Sie die Beiträge in Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 30. Ob sie sich steuermindernd auswirken, kann nur beurteilt werden, wenn man die Gesamtsituation kennt.
    Gruß
    Bolletax

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      #3
      AW: Zahnzusatzversicherung

      Hallo Bolletax,
      Danke für die schnelle Auskunft. Werde meine Beiträge mal in Zeile 30 eintragen.
      Gruß
      Wolfe

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