Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Tochter im Ausland

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Tochter im Ausland

    Muss ich angeben das sich unsere Tochter von September bis Dezember im Ausland aufgehalten hat? Sie hat dort keinen festen Wohnsitz da sie als Rucksacktourist unterwegs ist! Oder gebe ich an, dass sie ganzjährig ihren wohnsitz bei uns hatte?

    #2
    AW: Tochter im Ausland

    wo war sie denn waehrend der zeit offiziell gemeldet? nur weil jemand im urlaub ist, heisst das ja nicht, das der wohnsitz nicht mehr der selbe ist. auch wenn der urlaub etwas laenger dauert...

    Kommentar


      #3
      AW: Tochter im Ausland

      offiziell gemeldet war sie natürlich weiter hier in Deutschland unter unserer Adresse.
      Es ist halt nur so, dass sie für die Zeit ihres Auslandsaufenthaltes keinen Kindergeldanspruch hat. Darum war ich mir jetzt unsicher!

      Kommentar


        #4
        Kind > Unter 18 Jahren,
        Kind > Über 18, noch nicht 21 Jahre, kein Beschäftigungsverhältnis, bei der Agentur für Arbeit im Inland alsArbeitssuchend gemeldet,
        Kind > Über 18, noch nicht 25 Jahre, Berufsausbildung (Schule, Studium, Lehre)
        Kind > Über 18, noch nicht 25 Jahre, Übergangszeit höchstens 4 Monate zwischen 2 Ausbildungsabschnitten ODER zwischen Ausbildungsabschnitt + Zivildienst/Wehrdienst/freiwilligem sozialen Jahr,
        Kind > Über 18, noch nicht 25 Jahre, Mangels Ausbildungsplatz keine Berufsausbildung (Beginn oder Forsetzung),
        Kind > Über 18, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligengesetz) . . .
        Kind > Auf Grund Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, nicht in der Lage sich selbst zu unterhalten.

        Das sind die Möglichkeiten, bei denen Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag (steuerlich) zu berücksichtigen sind.

        Kind > Über 18, Auslandsbummel (es sei es ihr gegönnt!)
        Das fällt meinem Verständnis nach nicht unter einen der obigen Punkte.
        Also weder Kindergeld noch Kinderfreibetrag für diese Monate.

        Kommentar


          #5
          AW: Tochter im Ausland

          Ach Aron,

          was soll ich dazu sagen.

          "Kind > Über 18, Auslandsbummel (es sei es ihr gegönnt!)
          Das fällt meinem Verständnis nach nicht unter einen der obigen Punkte.
          Also weder Kindergeld noch Kinderfreibetrag für diese Monate."

          Wenn ich also so tue als ob ich mir einen Ausbildungsplatz suche oder einen Studienplatz suche erhalte ich Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Ich betone so tue als ob. Wenn ich aber ins Ausland gehe und allein durch die Erfahrungen und die Sprachkenntnisse die ich dort mache einen erheblichen Vorteil erlange bekomme ich kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
          Also meine Tochter kommt zurück aus Neuseeland nach 8 Monaten und spricht perfekt englisch. Aber ein anderer Jugendlicher hat in der selben Zeit hier in Deutschland auf der faulen Haut gelegen und sich nicht wirklich bemüht. Dieser bekommt diese Leistungen vom Staat. Was meinst du nun was wohl gerechter ist? Übrigens hat unsere Tochter ihr Abitur mit 1,1 abgeschlossen und wird ab Oktober 2011 Medizin studieren. Den Auslandsaufenthalt hat sie sich speziell in den letzten 2 Jahren ihrer Schulausbildung redlich verdient und auch selber finanziert. Auf gönnerhafte Bemerkungen deinerseits können wir gerne verzichten. Und übrigens ging es mir auch nicht um das Kindergeld und den Kinderfreibetrag!

          Kommentar


            #6
            AW: Tochter im Ausland

            man muss ja nicht gleich streiten, ich denke aron hat das ehrlich und nicht überheblich 'gönnerhaft' gemeint und einfach nur erklären wollen.
            der wissenstand des fragenden, was die rechtlichen bedingungen angeht, ist selten aus den ersten postings ersichtlich...

            was dabei gerechter ist, soll mal dahin stehen, tatsaechlich bleibt es jedem selbst überlassen, ob und wie er sich in der zwischenzeit bildet, eine steuerliche förderung solcher aktiven bildungsmaßnahmen wäre sicher wünschenswert...

            wenn klar ist, das kein anspruch auf kindergeld besteht, geht das ja auch aus den entsprechenden angaben im formular hervor, bezogen auf die ursprüngliche frage ist imho trotzdem der wohnsitz im inland ganzjaehrig bei ihnen anzugeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Tochter im Ausland

              @karlkäfer
              Wie Falzo vermutet, soll die Bemerkung keineswegs zum ärgern gedacht sein.
              Ich finde es gut, wenn junge Leute etwas von der Welt sehen.
              Das Problem ist halt nur, wann fördert der Gesetzgeber was und wann nicht.

              Eine Kollegin von mir hat ihre Tochter in einer Schule (auch Neuseeland) angemeldet, wo sie dann auch ein halbes Jahr lang gewesen ist. Für diesen Zeitraum gab es

              auf Grund der Schulanmeldung + des 5-Tage Schulbesuchs/Woche

              sowohl Kindergeld als auch den Kinderfreibetrag.


              Die Ziele dieses Auslandsaufenthaltes:
              "Raus aus der elterlichen Wohnung, lernen auf eigenen Beinen zu stehen, englische Sprachkenntnisse verbessern + in Schulferien noch in einem Hotel Praktikum machen, damit man was für die Bewerbung nachweisen kann".
              Es hat sich für die Eltern und die Tochter wirklich gelohnt!

              Kommentar

              Lädt...
              X