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Lohnsteuerklasse sechs, habe aber eins?!

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    Lohnsteuerklasse sechs, habe aber eins?!

    Schönen guten Tag,

    ich habe ein Problem:

    Ich habe am 01.12.2010 eine neue Arbeit angefangen. Mein Arbeitgeber (großer Konzern) hat es nicht geschafft mich auf die Lohnsteuerklasse (LSK) Eins einzustufen, somit mich mit mich LSK Sechs abgerechnet. Nun laufe ich sozusagen meinem Geld hinterher. Ich habe mit meinem Geschäftsführer gesprochen, er war nicht davon begeistert und hat gleich in der Lohnbuchahltung angerufen. Die meinten ich sollte mir das über die Steuer wieder holen.

    Nunja! Ich habe sowas noch nie gemacht.

    Also er hat mir den Tipp gegeben das ich mich bei Elster schlau machen sollte. Er kann ja auch nix dafür.

    Jetzt habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, wo die LSK Sechs drauf steht. Was muss ich nun in die Maske eingeben Sechs oder Eins?

    Ich hoffe auf Antworten, und habe nicht zu viel Verwirrt!?

    DANKE

    #2
    AW: Lohnsteuerklasse sechs, habe aber eins?!

    Steuerklasse 6 und 1 machen von der Steuerbelastung her keinen Unterschied. Steuerklasse 6 haben Arbeitgeber anzuwenden, wenn ihnen der Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Gehen Sie für die Zukunft zu Ihrem Finanzamt und lassen sich eine Ersatzbescheinigung für Ihren Arbeitgeber ausstellen, damit Sie nicht weiter verwirrt sind.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung in Elsterformular machen tragen Sie dort am Besten Steuerklasse 1 für das Programm ein, da es sonst vielleicht "meckert" und Sie nicht weiterkommen. Unter dem Strich ist es für die Steuererklärung egal, welche Steuerklasse Sie im Laufe des Jahres hatten, da das Gesamteinkommen letztendlich mit der dafür nach Ihren persönlichen Verhältnissen massgebenden Steuer belastet wird.

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      #3
      AW: Lohnsteuerklasse sechs, habe aber eins?!

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Steuerklasse 6 und 1 machen von der Steuerbelastung her keinen Unterschied.
      Das stimmt nur bezüglich der finalen Steuer, die letztlich nach der Einkommensteuerveranlagung rauskommt. Bezüglich des Lohnsteuerabzugs, also das, was der Arbeitgeber quasi als Vorauszahlung einbehält, gibt es schon ein paar Besonderheiten, z.B. kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag etc. (§ 39b EStG)
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Lohnsteuerklasse sechs, habe aber eins?!

        also es macht schon einen Unterschied, wenn 200 Euro am Monatsende fehlen.

        Also werde ich die den Monat Dezember in die Maske Kl. Eins eingeben.

        Bin ja mal gespannt!

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          #5
          AW: Lohnsteuerklasse sechs, habe aber eins?!

          Zitat von reidie Beitrag anzeigen
          also es macht schon einen Unterschied, wenn 200 Euro am Monatsende fehlen.
          Selbstverständlich macht es einen Unterschied, ob der AG die Lohnsteuer mit eins oder sechs rechnet. Für das, was hinterher als Einkommensteuer (und worauf die vom AG abgeführte Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung ist) im Steuerbescheid rauskommt, ist es aber irrelevant.

          Genauso wie der gesamte Jahresbetrag in der Stromabrechnung nicht davon abhängt, was man vorher als monatliche Abschläge gezahlt hat.

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