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Gutschrift des Solarteurs

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    Gutschrift des Solarteurs

    Hallo,
    ich bin neu hier, also seit nicht so hart mit mir...
    Ich habe die MwSt. für meine PV-Anlage vom FA erstattet bekommen und zahle jetzt (sonst wäre ich nicht hier...) dafür Umsatzsteuer. Mein Solarteur hat mir jetzt aber eine Gutschrift auf ein nicht verwendetetes Bauteil zur Überwachung erstattet, inkl. MwSt. Jetzt muss ich die MwSt. wohl auch an das FA zuückerstatten. In welcher Zeile mache ich das?
    Ich hoffe, das war verständlich...
    Danke im Voraus!
    Gruß
    Sonnenanbeter

    #2
    AW: Gutschrift des Solarteurs

    Hallo,
    da du sicherlich jeden Monat eine Voranmeldung machen muss, bietet sich es an, das in dem Zeitraum der Gutschriftserteilung zu machen, da kommst du nicht in die Verlegenheit das Geld auszugeben, wenn du bis zur Jahreserklärung wartest.

    Tschüß

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      #3
      AW: Gutschrift des Solarteurs

      In dem Monat, wo man es bekommen hat in die Umsatzsteuervoranmeldung packen.

      Bei Vordruck 2010 wäre es die Zeile 55 (wo die Kennziffer 66 eingetragen ist)
      Sollte keine Vorsteuer in dem Zeitraum vorliegen - da die Anlage läuft und man keine Vorsteuer aus anderen Rechnungen hat - dann einfach den zurückzuzahlenden Vorsteuerbetrag mit MINUS eingeben. Andernfalls den Betrag mit anderen Vorsteuerbeträgen aufrechnen.

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        #4
        AW: Gutschrift des Solarteurs

        Erstmal Danke für die schnellen Antworten!
        Ja, ich muss jeden Monat (und das 2 jahre lang!) eine USt-Vorsteuermeldung machen und die MwSt. der Abschläge abführen.
        Nein, ich habe keine weiteren Vorsteuern anzumelden, daher muss ich in Zeile 55 ein Minus davor machen.
        Alles richtig?
        Gruß
        Sonnenanbeter

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          #5
          AW: Gutschrift des Solarteurs

          Erstmal Danke für die schnellen Antworten!
          Ja, ich muss jeden Monat (und das 2 Jahre lang!) eine USt-Voranmeldung machen und die MwSt. der Abschläge des EVU's (für die Erträge PV-Anlage) abführen.
          Nein, ich habe keine weiteren Vorsteuern anzumelden, daher muss ich in Zeile 55 ein Minus davor machen.
          Alles richtig?
          Gruß
          Sonnenanbeter

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            #6
            AW: Gutschrift des Solarteurs

            Zitat von Sonnenanbeter Beitrag anzeigen
            Alles richtig?
            Ja, richtig

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              #7
              AW: Gutschrift des Solarteurs

              Zitat von Sonnenanbeter Beitrag anzeigen
              Ja, ich muss jeden Monat (und das 2 Jahre lang!) eine USt-Voranmeldung machen...Sonnenanbeter
              Hallo,
              wenn Sie ein Unternehmensneugründer sind haben Sie gem. § 18 (2) 4 UStG im Jahr der Unternehmensgründung und im darauffolgenden Jahr monatliche Voranmeldungen abzugeben. Davon gibts keine Ausnahmeregelung.

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