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Anlage V+V, Abschreibung

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    Anlage V+V, Abschreibung

    Hallo,

    bitte um Hilfe bei folgendem Problem.

    Ich habe in mein Mietshaus (komplett vermietet) im Jahr 2010 neue Fenster, Dachfenster und eine neue Haustür einbauen lassen. Da ich dies nicht im Jahr 2010 komplett als Werbungskosten absetzten kann und will, hab ich mir gedacht, dass ich das auf mehrere Jahre als lineare Abschreibung verteile.

    Ist das denn möglich und wenn ja, kann ich da von 8 Jahren Nutzungsdauer ausgehen?

    Bitte um kurzen Rat. Wäre echt klasse wenn mir hier jemand helfen könnten.

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße an alle Steuerzahler

    Süzeri

    #2
    AW: Anlage V+V, Abschreibung

    Grundsätzlich sind derartige Aufwendungen im Jahr der Zahlung in vollem Umfang steuerlich ab zusetzen. Sie können jedoch ausnahmsweise auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden. Will man einen derartigen Antrag stellen, trägt man bei der Einkommensteuererklärung 2010 auf Seite 2 der Anlage Vermietung und Verpachtung die Beträge in Zeile 41 ein. Die Eingabehilfe, die erscheint, wenn man die Spalten anklickt, gibt weitere Hinweise zu diesem Bereich.

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      #3
      AW: Anlage V+V, Abschreibung

      Hallo korsika,

      vielen Dank für die Hilfe, da hast Du mir sehr geholfen.

      Jetzt hab ich aber doch noch eine Frage dazu.

      In der Hilfe steht drinnen, dass ich das in z.B. 5 gleichen Teilen verteilen kann.
      Heißt das, dass ich hier nicht im Jahr der Anschaffung nur den Anteil der Monate abschreiben kann, sondern ein komplettes fünftel?

      Grüße

      Süzeri

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        #4
        AW: Anlage V+V, Abschreibung

        Ja, dies ist richtig. Und begrifflich spricht man nicht von "Abschreibung", dies verwirrt und führt auf falsche Wege. Die von Ihnen getätigten Aufwendungen werden als "Erhaltungsaufwendungen" bezeichnet.

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          #5
          AW: Anlage V+V, Abschreibung

          Hallo korsika,

          vielen lieben Dank für die Info.

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