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Teildienst im Gesundheitswesen

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    Teildienst im Gesundheitswesen

    Hallo in der Runde,
    Ich habe da mal eine Frage.
    Ich arbeite im Gesundheitswesen und fahre bei meinem Teildienst 2xhin zur Arbeit, und 2x zurück, komme also auf 4x die gleiche Strecke. Wie soll ich das in der Einkommenssteuererklärung angeben?

    Vielen Dank für eure Infos.

    Volker

    #2
    AW: Teildienst im Gesundheitswesen

    Eingabetechnisch kein Problem, wenn auch sicher nicht für Sie befriedigend: Da die Entfernungspauschale, wie der Name schon ausdrucken möchte, nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abdeckt und nur pro Tag angesetzt werden kann, können Sie zwar durchaus 25 x am Tag zu Ihrer Arbeit und zurück gefahren sein, abzugsfähig ist aber die Entfernung bzw. Fahrt nur EINMAL. Daraus ergibt sich, dass Sie bei der Eintragung gar keine Besonderheiten haben, will heißen, Sie tragen Ihre Fahrt auch nur einmal ein. Deswegen wird dort auch nur nach Tagen und nicht nach Fahrten gefragt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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