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Hauptvordruck Zeile 46, Kirchensteuer

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    Hauptvordruck Zeile 46, Kirchensteuer

    Hallo,

    in der Zeile 46, Hauptvordruck wird die gezahlte, bzw. erstattete Kirchensteuer 2010 eingetragen.
    Heute (10.02.2011) habe ich den Kirchensteuerbescheid 2009 (Nachzahlung) erhalten.
    Muss/kann ich diesen Betrag in der Einkommensteuererklärung 2010 oder erst in 2011 eintragen.
    Wer weiß eine Antwort?

    Danke und Grüße
    forum

    #2
    AW: Hauptvordruck Zeile 46, Kirchensteuer

    Es wird NICHT nach der gezahlten oder erstatteten Kirchensteuer FÜR 2010 gefragt, sondern nach der IN 2010 gezahlten oder erstatteten Kirchensteuer EGAL FÜR welches Jahr. Antwort daher: Sie können den Betrag erst in der Einkommensteuererklärung 2011 eintragen - WENN Sie die Bezahlung noch bis zum Jahresende 2011 hinbekommen, sonst ggf. in 2012 ... ;-)
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Hauptvordruck Zeile 46, Kirchensteuer

      Zitat von forum Beitrag anzeigen
      Hallo,

      in der Zeile 46, Hauptvordruck wird die gezahlte, bzw. erstattete Kirchensteuer 2010 eingetragen.
      Heute (10.02.2011) habe ich den Kirchensteuerbescheid 2009 (Nachzahlung) erhalten.
      Muss/kann ich diesen Betrag in der Einkommensteuererklärung 2010 oder erst in 2011 eintragen.
      Wer weiß eine Antwort?

      Danke und Grüße
      forum
      Hallo,
      hier gilt das sog. Zu- u. Abflussprinzip des § 11 EStG. In dem Veranlagungszeitraum, in dem Sie die Kirchensteuer gezahlt haben, in dem können Sie diese als Sonderausgabe geltend machen.

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        #4
        AW: Hauptvordruck Zeile 46, Kirchensteuer

        Habe mich gerade frisch angemeldet, weil ich nach dem Durchlesen aller Fragen und Antworten immer noch nicht verstehe, was in "Sonderausgaben Zeile 46 Kirchensteuer" eingetragen werden soll.
        In einer Antwort heißt es, man solle einfach den Betrag von der Lohnsteuerkarte dort nochmals eintragen. Das wollte ich einfach tun, damit die Plausibilitätsprüfung endlich Ruhe gibt. Aber wenn in der Lohnsteuerkarte 803,17€ steht, nimmt das Elster-Programm keine Zahl unter 804 an, weil dort nur volle Euro eingetragen werden können. Was soll das denn?
        Die tolle Eingabe-"Hilfe" rechts oben wirft eher neue Fragen auf und setzt spezielles Wissen voraus (was ist Abgeltungssteuer?); wenn ich sogar etwas erstattet bekomme, müsste die einzutragende Zahl ja kleiner sein - dagegen sträubt sich das Programm jedoch.
        Letzten Endes wird es ganz einfach sein, es kann nur keiner vernünftig erklären.

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          #5
          AW: Hauptvordruck Zeile 46, Kirchensteuer

          Zu Ihren Gunsten AUFrunden, also von 803,17 € auf 804 €, wie sie es ja schon getan haben. :-) Wurde schon gefühlte 315 mal hier im Forum erklärt, ich denke da ist auch irgendwo eine "vernünftige" Erklärung dabei ;-)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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