Mein Arbeitgeber hat mich informiert, dass seine Steuerverwaltungssoftware wie viele andere auch in den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerkarte die Zuschüsse des Arbeitgebers (vgl. Zeile 24) nicht enthalte, wenn man freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist.
Das BMF habe im Januar erst klargestellt, dass diese Beträge dort aber mit erwartet würden. ("IV C 5 - S 2378/0-05; DOK 2011/0001181")
Wie gehe ich denn damit bei der Einkommensteuererklärung in Elster um? Ich möchte ja nicht automatisch die AG-Zahlungen doppelt abgezogen bekommen.
Das BMF habe im Januar erst klargestellt, dass diese Beträge dort aber mit erwartet würden. ("IV C 5 - S 2378/0-05; DOK 2011/0001181")
Wie gehe ich denn damit bei der Einkommensteuererklärung in Elster um? Ich möchte ja nicht automatisch die AG-Zahlungen doppelt abgezogen bekommen.
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