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    Anlage Unterhalt

    Hej,

    für die Steuererklärung 2010 fülle ich gerade erstmalig die Anlage Unterhalt aus (Haushaltsgemeinschaft mit meiner Freundin; "Naturalunterhalt" und Krankenkassenbeiträge). Frage: muß die Summe, die hier zustandekommt, auch im Hauptvordruck, Seite 3 "Andere außergewöhnliche Belastungen" (Zeile 68) geltend gemacht werden, oder reicht die Übermittlung der Anlage Unterhalt?

    Viele Grüße aus Bottrop
    Karsten

    #2
    AW: Anlage Unterhalt

    Die Anlage Unterhalt kann nicht eigenständig übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt insgesamt mit der ganzen Einkommensteuererklärung. Aber ich würde die Anlage Unterhalt in diesem Fall lieber nicht ausfüllen - denn die Freundin kann man bisher leider nicht von der Steuer absetzen. Die Anlage Unterhalt ist hauptsächlich gedacht für die Unterstützung von Personen, zu denen man rechtlich in verwandtschaftlicher Beziehung steht.

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt

      Hej,

      ähm.. es geht nicht darum, die Freundin von der Steuer abzusetzen, das ist blanker Unsinn; ebensowenig möchte ich die Anlage Unterhalt eigenständig übermitteln, sondern selbstverständlich zusammen mit meiner Einkommensteuererklärung - daher ja auch meine Frage, ob die Summe zusätzlich im Hauptvordruck angegeben werden muß.

      > [..] Die Anlage Unterhalt ist hauptsächlich gedacht für die Unterstützung von Personen, zu denen man
      > rechtlich in verwandtschaftlicher Beziehung steht. [..]

      Das trifft meinen Informationen nach nur einen Teil der Wahrheit. Soviel ich weiß, kann bei Haushaltsgemeinschaften (und nichts anderes liegt hier vor) sowohl "Naturalunterhalt" geltend gemacht werden, als auch Beiträge zu Basiskranken- und Pflegeversicherungen, und zwar unabhängig davon, ob ein Verwandtschaftsverhältnis besteht; vielmehr ist in unserem Fall ausschlaggebend, daß, eben bedingt durch die Haushalts- oder auch Bedarfsgemeinschaft, meine Freundin keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat, weil mein Einkommen die entsprechenden Freigrenzen übersteigt.

      In der Anlage Unterhalt heißt das entsprechende Feld:

      "Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt, jedoch wurden ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt" (Zeile 42)

      Selbst die Steuersoftware, die ich sonst i.d.R. verwende, weist mich deutlich darauf hin, daß derartiger Naturalunterhalt allein aufgrund "sittlicher Verpflichtung" geltend gemacht werden kann..

      Viele Grüße aus BOT
      Karsten

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt

        Hallo ngc2997,
        deine Informationen sind vollkommen richtig. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind rechtlich nicht zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Greifen sie dem bedürftigm Partner trotzdem finanziell unter die Arme, gibt es eine Steuervergünstigung als außergewöhnliche Belastung. Dies ist allerdings nur möglich, wenn dem Lebensgefährten wegen des Zusammenlebens mit dem Partner staatliche Leistungen gekürzt werden oder würden. Unterhaltsleistungen an den Lebensgefährten sind bis zu 8004 Euro im Jahr über den eigenen Steuerbescheid absetzbar,wenn dem Bezieher Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Wohngeld gekürzt wurden wäre. Der Steuerabzug von Unterhaltsleistungen ist auch dann möglich, wenn der Lebensgefährte erst gar keinen Antrag auf Sozialleistungen gestellt hat. Somit muss dem Finanzamt dann auch kein Kürzungs- oder Ablehnungsbescheid vorgelegt zu werden! Abziehbar sind die üblichen Leistungen für den laufenden Unterhalt. Dazu können auch einmalige Zahlungen gehören. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Ernährung, Wohnung, Heizung, Kleidung, Hausrat, aber auch Ausbildungsmaßnahmen oder KV-Versicherungsbeiträge. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unterhaltsleistung in Geld oder als Sachleistung gewährt wird.

        Wichtig ist also:
        -nichteheliche, aber eheähnlichen Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt
        -nur geringfügige eigene Einkünfte der Partnerin (über 624€ p.a. werden angerechnet)
        -Partnerin darf keine öffentliche Leistungen beziehen und kein Vermögen haben

        Also genauso machen wie du vorgeschlagen hast: Est-Erklärung mit Anlage Unterhalt!
        (keine weiteren Angaben im Hauptvordruck)
        Zuletzt geändert von Kent; 12.02.2011, 17:51.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt

          Hej,

          vielen Dank für die ausführliche Erläuterung.

          Viele Grüße aus BOT
          Karsten

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            #6
            AW: Anlage Unterhalt

            Hej,

            jetzt habe ich doch noch eine Frage zu dem Thema: die Steuerberechnung weist mich auf folgendes hin:

            "Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den
            Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben)."

            Das bezieht sich auf die Anlage Unterhalt, und dort findet sich tatsächlich ein Feld, das mir bereits Kopfzerbrechen bereitet hat: "Anzahl der Personen(en), die in dem Haushalt lt. Zeile 4 lebte(n)" [Zeile 6].

            Da es sich bei dem Haushalt um eine Haushaltsgemeinschaft handelt (lebe mit meiner Freundin zusammen), habe ich in das Feld natürlich eine "2" eingetragen, obwohl natürlich nur eine Person unterstützt wird (meine Freundin). Was genau trage ich dort also ein, die Anzahl der tatsächlich im Haushalt lebenden Personen (also inklusive mir) oder nur die Anzahl der unterstützen Personen?

            Viele Grüße aus BOT
            Karsten

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              #7
              AW: Anlage Unterhalt

              Hallo!

              Ich hoffe jemand kann mir helfen.

              Ich habe eine Freundin für die ich bis 8004 € absetzen kann, weil ihr durch unser zusammenziehen keine Hilfen mehr gezahlt werden. (soweit ok.)

              Allerdings hat sie eine Tochter die kein HARZ 4 bezogen hat (8 Jahre alt).
              Kann ich für sie auch 8004 € absetzen?

              Danke

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                #8
                AW: Anlage Unterhalt

                Hallo ngc2997, hallo zusammen,

                ich habe genau das gleiche Problem wie du bezüglich der Unterstützung meiner Freundin.
                Leider komme ich mit meinem Steuerprogramm nicht klar. Ich gebe den Namen meiner Freundin an, dann kommt die Frage ob "Die Person wird unterstützt". Dann kann ich aber nur Familienmitglieder auswählen und nicht "eheänliche Lebensgemeinschaft" etc.


                Nun zu meinen Fragen:
                -- Wie hast du dieses bei dir gelöst?

                -- Welchen Betrag hast du angegeben? Direkt die 8004 Euro oder nur den Haken bei "Es soll Naturalunterhalt für alle im Haushalt lebenden berechtigten Personen angesetz werden."

                -- Hast du dieses auf irgend eine Weise begründet, da ich unterschiedliche Hilfetexte erhalte


                Text 1:
                "Für jede Person, die unterstützt wird, können nachgewiesene Aufwendungen bis maximal 8.004 € geltend gemacht werden." und wie hast du dieses nachgewiesen?

                Text 2:
                "Lebt die unterstützte Person im Haushalt des Unterstützenden (beispielsweise bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft), können pro Monat 667 € ohne Nachweis geltend gemacht werden."


                Vielen Dank und viele Grüße

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Unterhalt

                  Auf Seite 2 (unterhalb der Zeile 33) bei "Verwandtschaftverhältnis zur unterstützten Person" kann man im Freitext (ohne Auswahl im Menü) einfach "Lebensgefährtin" reinschreiben.

                  Falls ganzjährig unterstützt wurde, kann man 8004€ erklären (sonst 667€ p.m.).
                  Wichtig sind noch auf Seite 2 die Zeile 36, bei 37 ein "Nein" und ein Kreuz in Zeile 42,43.
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Anlage Unterhalt

                    Hi Kent,

                    vielen Dank erst einmal für deine gute und schnelle Hilfe.

                    Ja, ich habe sie das ganze Jahr unterstützt und auch schon 2010 ein halbes Jahr. Dieses hatte ich aber leider in der letzten Steuererklärung nicht bedacht. :-((

                    Hast du also gar keine Aufstellung ihrer Einkünfte gemacht? Hat sie eine Steuererklärung eingereicht, so dass das Finanzamt dieses darüber prüfen konnte?
                    Meine Freundin hat nämlich Geld aufgrund einer Vollweisenrente erhalten. (ein paar hunder Euro pro Monat, aber nicht ansatzweise rund 600 Euro).
                    Gehe ich richtig davon aus, dass ich Ihre Einkünft minus die 8004 Euro nehmen muss um das mögliche Potential zu ermitteln?

                    Besten Dank.

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                      #11
                      AW: Anlage Unterhalt

                      Wichtig für den Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit deiner Freundin sind folgende Fakten:
                      -ihr lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt
                      -keine öffentlichen Mittel oder Beihilfen (schriftliche Erklärung deiner Freundin als Anlage)
                      -kein Vermögen (Nachweis z.B. mit Kontoauszügen)
                      -geringe eigene Einkünfte (am besten wäre es, sie gibt zuerst eine ESt zur Klärung ihrer Einkünfte ab)
                      Ihre Einkünfte lt. Steuerbescheid (als Anlage beifügen) und ggf. Renten usw. gibst du dann in deiner Anlage Unterhalt (Seite 2) an. Welche Einkünfte/Bezüge dort relevant sind, steht ganz gut in der Hilfe zur Steuererklärung. Übernimmst du auch die Beiträge zur ihrer Krankenversicherung (Seite 1), erhöht sich der anrechenbare Unterhaltsbetrag von 8004€ entsprechend.

                      Übersteigen ihre Einkünfte/Bezüge den Freibetrag von 624€ pro Jahr(!), verringert sich der anrechenbare Höchstbetrag (8004€) entsprechend. Der verbleibende Anteil reduziert dann direkt dein zu versteuerndes Einkommen.
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        AW: Anlage Unterhalt

                        Hallo!

                        Hier noch eine konkrete Situation zur Fragestellung:

                        Beide leben als eheähnliche Lebensgemeinschaft mit Kind zusammen.

                        Sie ist Alleinverdienerin.

                        Er Student ohne Beschäftigungsverhältnis.
                        BaföG wurde abgelehnt.
                        Seine Eltern (er ist noch kindergeldberechtigt) zahlen ihm monatlich 800,- € für Miete und sonstiges.
                        Getrennte Konten.
                        Das Kind ziehen sie gemeinsam groß und kommen beide dafür auf.
                        Kindergeld wird ihm zur Hälfte zugerechnet.

                        Da seine 800,- € + Kindergeld des Kindes nicht ausreichen um den Mietanteil, den eigenen Bedarf sowie den Bedarfsanteil des Kindes zu decken, geht das zu ihren finanziellen Lasten.

                        Kann sie für ihn "Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen" geltend machen? Wenn ja in welcher Höhe?

                        Danke für Eure Hilfe!

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                          #13
                          AW: Anlage Unterhalt

                          Solange seine Eltern noch Anspruch auf Kindergeld haben, kann mE. von der Lebensgefährtin keine Unterhaltsleistung geltend gemacht werden. Der Student ist dann nur gegenüber seinen Eltern gesetzlich unterhaltsberechtigt.
                          mfg. - Kent

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