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Ausbildunskosten als Lehramtsanwärter

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    Ausbildunskosten als Lehramtsanwärter

    Hallo liebe Leute,

    meine Frau und ich sind beide im Jahr 2010 als Lehramtsanwärter tätig gewesen. Dabei haben wir einiges an Kosten für Fachliteratur, Büromaterial usw. gehabt.
    Trage ich diese Kosten bei der Lst-Erklärung nun unter Werbungskosten ein oder doch in das Feld Ausbildungskosten oder kann ich das aufteilen? Wir liegen bei den o.g. Kosten zusammen bei genau 1100 Euro, was ja über den 410 (487 inkl. Ust) Euro liegt, die man pro Person als Werbungskosten geltend machen kann.
    Und noch eine Frage: Bei den Werbungskosten gibt man schon immer die Beträge mit Ust an, oder?

    Liebe Grüße und danke für eure schnelle Antwort,
    joma

    #2
    AW: Ausbildunskosten als Lehramtsanwärter

    ich glaube bzgl. der werbungskosten bringen sie da einiges durcheinander.

    werbungskosten bei nichtselbständigen arbeitnehmern gibt es als pauschbetrag 920 euro pro nase, nur wenn man insgesamt darüberkommt, lohnt eine detaillierte angabe ueberhaupt (nat. zaehlen fahrtkosten usw. auch dazu)

    die erwähnten 410 euro verwechseln sie vermutlich mit der grenze fuer sog. geringwertige wirtschaftsgueter, die ggf. im ersten jahr abgeschrieben werden können.
    und wenn sie nicht unternehmer sind, haben sie mit netto-beträgen beim absetzen nichts am hut. ergo geben sie alles brutto an.

    ob die ausbildungskosten sonderausgaben (einzutragen im hauptvordruck) oder werbungskosten (anlage N) sind, hängt u.a. davon ab, ob es sich um die jeweils erste berufsausbildung handelt... sollten es sonderausgaben sein, so sind diese zusaetzlich zur werbungskostenpauschale abziehbar.

    ggf. lohnt sich der weg zum lohnsteuerhilfeverein/steuerberater, um sich das nochmal genau erklären zu lassen.

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      #3
      AW: Ausbildunskosten als Lehramtsanwärter

      Hallo Falzo,

      vielen Dank für Ihre Antwort.
      Als Lehramtsanwärter (umgangssprachlich Referendare) sind wir Beamte auf Widerruf (d.h. bis zum Ende der Ausbildung).
      Es handelt sich bei uns beiden um die erste Ausbildung. Davor haben wir das dazugehörige Hochschulstudium abgeschlossen.
      Ich habe das mit den 410 Euro nur in der Hilfe zum ElsterFormular gelesen.
      Momentan habe ich die die Kosten für Fachliteratur, Unterrichtsmaterial, Bürdobedarf, usw. nur in der Anlage N angegeben.
      Wenn ich dies alles im Hauptvordruck unter "Ausbildungskosten" angebe, dann muss ich nicht auflisten, um was es sich handelt, sondern nur die Belege beilegen, richtig?
      Bezüglich Fahrtkosten: Da kommt bei uns auch einiges zusammen, sodass wir wahrscheinlich über den 920 Euro pro Nase liegen.

      Ein Beispiel für Literatur, die wir gekauft haben: Schulbücher und Fachdidaktikbücher.

      Vielleicht können Sie uns jetzt noch etwas besser weiterhelfen

      Viele Grüße,
      joma

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        #4
        AW: Ausbildunskosten als Lehramtsanwärter

        hier mal lesen:
        http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13818.xhtml?currentModule=home

        und noch hier:
        http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16433.xhtml?currentModule=home

        danach ist das referendariat ein sog. ausbildungsdienstverhältnis und die Kosten dafür sind richtigerweise als Werbungskosten auf Anlage N zu erklären.

        als unterschied dazu wären die kosten des vorangegangenen studiums zu seiner zeit als sonderausgaben in der spalte ausbildungskosten auf dem hauptvordruck zu erklären gewesen.

        belege beilegen muss man erstmal gar nicht unbedingt, das finanzamt wird ggf. eine aufstellung und belege anfordern - das kann es natürlich auch zu allen Angaben auf Anlage N tun.

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          #5
          AW: Ausbildungskosten als Lehramtsanwärter

          Hallo Falzo,

          vielen herzlichen Dank für diese klärende Antwort!
          Damit ist das Thema dann gegessen =)

          Liebe Grüße,
          joma

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