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Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

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    Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

    Hallo,

    ich brauche mal etwas hilfe.

    Ich habe mir heute das Elsterformular für die Lohnsteuererklärung 2009 runtergeladen
    Ich konnte auch soweit alle Eintragungen vornehmen. Wenn ich nun die Plausibilitätsprüfung durchführe sagt er mir ständig dass ich die Ehefrau bzw. Ehepartner angeben muss.
    Ich bin seit März 2009 geschieden und habe davor seit März 2008 in Trennung gelebt.

    Aber ich bin doch jetzt geschieden, warum muss ich denn den Ehepartner angeben?

    #2
    AW: Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

    Hallo ich habe ein ähnliches Problem.

    wenn ich beim Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau ein Kreuz bei leibliches Kind mache, bekomme ich bei der Plausibilitätsprüfung die Fehlermeldung: Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig.

    wenn ich kein Kreuz mache, bekomme ich die Fehlermeldung: die Angaben zum Kinschaftsverhältnis sind unvollständig.

    Ich bin seid 2002 geschieden und bei den Erklärungen der Jahre zuvor hatte ich da nie Probleme.

    Grüße
    Christian

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      #3
      AW: Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

      Wurde Zeile 10 ausgefüllt ?

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        #4
        AW: Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

        Kann mir jemand sagen, wo kann ich diese Fehlermeldung

        "Für die Ermittlung der Höhe der Abzusgfähigen Vorsorgeaufwendungen der erklärten Versicherungsbeiträge ist eine Aussage zu zu den ggf enthaltenen steuerfreien Zuschüssen(etc) zur Krankenversicherung erforderlich"

        beseitigen kann. Dieser Fehler tritt auf und hat kein Lösungsfeld.

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          #5
          AW: Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

          Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10


          nebenbei: Es macht keinen Sinn, seine Frage zusammenhanglos an eine andere Frage anzuschließen, dafür wäre die Eröffnung eines neuen Beitrags sinnvoll.

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            #6
            AW: Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

            Hallo,

            ich gebe dir vollkommen recht, denn mein Problem ist jetzt irgendwie immer noch nicht behoben.

            Egal was ich anklicke oder auswähle, ich muss immer den Lebenspartner eintragen.

            Ich hatte aber 2009 nix mehr mit meinem Exmann zu tun, da wir uns im März 2008 schon getrennt haben. Die Scheidung war nur noch Formsache.

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              #7
              AW: Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

              Wurde irgendwo der Name des Partners ausgefüllt oder eine Anlage ausgewählt, die nur für den Ehepartner bestimmt ist ?

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                #8
                AW: Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

                Nein habe nirgends den Ehepartner angegeben.

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                  #9
                  AW: Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

                  Hallo,
                  bei geschiedenen Eltern nicht "kindschaftsverhältnis zur Ehefrau" eingeben, sondern "zu weiterer Person".

                  Gruß hmslz

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                    #10
                    AW: Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

                    Zitat von hmslz Beitrag anzeigen
                    Hallo,
                    bei geschiedenen Eltern nicht "kindschaftsverhältnis zur Ehefrau" eingeben, sondern "zu weiterer Person".

                    Gruß hmslz
                    Dies gilt im übrigen auch für nicht verheiratete Eltern (Einzelveranlagung); jeder hat den hälftigen Kindergeld- und Kinderfreibetragsanspruch!
                    MfG, Christian

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Probleme mit der Plausibilitätsprüfung

                      Zitat von hmslz Beitrag anzeigen
                      Hallo,
                      bei geschiedenen Eltern nicht "kindschaftsverhältnis zur Ehefrau" eingeben, sondern "zu weiterer Person".

                      Gruß hmslz
                      Danke, das wars. Jetzt ist meine Berechnung plausibel.

                      Gruß
                      Christian

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