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Kinderbetreuungskosten; Mutterschutz

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    Kinderbetreuungskosten; Mutterschutz

    Ich würde gerne wissen ob die Zeit im Mutterschutz noch als Erwerbstätigkeit gilt oder nicht.
    Wenn nicht muss ich die Kinderbetreuungskosten, meines Wissens, als Sonderausgaben angeben. Aber wo? im Anlage Kind?

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten; Mutterschutz

    das kommt alles auf seite 3 anlage Kind.

    ich glaube das kommt darauf an, wie lange die gesamte unterbrechung der tatsaechlichen erwerbstaetigkeit dauerte. dauerte die pause maximal 4 monate so zaehlt das alles zur erwerbstaetigkeit. schliesst sich an den mutterschutz zB elternzeit an und es wurde nicht gleich wieder (also binnen 4 monaten) gearbeitet, ist es mit der geltung als erwerbstaetigkeit vermutlich eher essig.

    als sonderausgaben sind die betreuungskosten nur zu berücksichtigen, wenn keine doppelte erwerbstatetigkeit vorlag, das kind aber zwischen 3 und 6 jahre alt war.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten; Mutterschutz

      Danke!
      in meinem Fall sind länger als 4 Monate, das 1. Kind war aber noch 6 Jahre alt. Also werde ich zwei Angaben machen müssen 1) bis zur Beginn der Mutterschutz (werbungskosten) und 2) ab Mutterschutz (sonderausgaben).
      In beiden Fällen sind aber 2/3 abzugsfähig, oder? Also müsste eigentlich das selbe rauskommen als hätte man alles als werbungskosten angegeben. Oder habe ich einen denkfehler!

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten; Mutterschutz

        nein, kein denkfehler, das müßte imho so passen.

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