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Entfernungspauschale für Auszubildenen

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    Entfernungspauschale für Auszubildenen

    Hallo,
    meine Tochter ist zum Freund gezogen und fährt somit 30 Kilometer zur Arbeit.
    Sie meldet sich nächsten Monat auch um.
    Sie ist im 3. Ausbildungsjahr bis Juli.
    Kann sie Entfernungspauschale geltend machen?? Soviel ich weiß bezahlt sie keine
    Steuer.

    Mfg Heike

    #2
    AW: Entfernungspauschale für Auszubildenen

    Hallo Heike,

    wenn sie keine Steuern zahlt, kann sie leider auch nichts zurückbekommen.

    Wenn sie aber nach der Ausbildung eine 'richtige' Stelle bekommt, wird sie vermutlich über dem Grundfreibetrag liegen und damit Steuern zahlen müssen. In diesem Fall könnte sie auch die Fahrtkosten aus der Ausbildung als Werbungskosten absetzen; es gilt immer das Kalenderjahr.

    Die Ausbildungsvergütung ist übrigens auch steuerpflichtig, nur liegt sie häufig unter dem Grundfreibetrag. In der Steuererklärung gilt es aber als ganz normaler Lohn und muss angegeben werden.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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