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Kindschaftsverhältnis

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    Kindschaftsverhältnis

    Hallo Zusammen,
    wer weiß wie das Kindschaftsverhältnis von mir bzw. meiner jetzigen Frau zu Kindern aus ersten Ehen richtig eingegeben wird.
    die angebotenen drei Varianten:
    leibliches Kind
    Pflegekind
    Stiefkind
    treffen ja nicht zu da die Verhältnisse normal sind und regelmässig Unterhalt bezahlt wird.
    Weg lassen kann man den Eintrag auch nicht da es dann eine Fehlermeldung gibt.

    #2
    AW: Kindschaftsverhältnis

    die frage ist nicht eindeutig und kann nur mit einer gegenfrage beantwortet werden:

    wie sind denn die tatsaechlichen kindschaftsverhältnisse?
    und was meinen sie mit 'normal'...

    ohne genaue angaben kann man wenig helfen. also bitte mitteilen, wieviel kinder, und wessen kinder das nun sind, und bei wem die kinder leben etc.

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      #3
      AW: Kindschaftsverhältnis

      Hallo,

      das Kind meiner Frau lebt hier bei uns im Haus.
      Ich habe dazu kein Kindschaftsverhältnis.
      Genauso hat meine Frau kein Kindschaftverhältnis zu meinem
      Kind aus erster Ehe.
      Trotzdem müssen wir ja als Zusammenveranlagt zwei Anlagen kind beifügen.

      Kommentar


        #4
        AW: Kindschaftsverhältnis

        Hallo Goldhand,

        Zitat von Goldhand Beitrag anzeigen
        das Kind meiner Frau lebt hier bei uns im Haus.
        Ich habe dazu kein Kindschaftsverhältnis.
        das ist ein heikles Thema, wenn Sie KEIN Kindschaftsverhältnis zu diesem Kind haben.
        Aus Wikipedia, die freie Enzyklopädie:
        Stieffamilie ist im traditionellen Sprachgebrauch eine Familie, bei der mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie miteingebracht hat. Eine alternative Bezeichnung dieser modernen Definition ist Patchwork-Familie.
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Kindschaftsverhältnis

          Soweit Sie und Ihre Frau kein Kindschaftsverhältnis zu Kind A oder B haben, müsste es doch ausreichen, dies durch insoweit Nichteintrag zu kennzeichnen und natürlich (!) die Eintragungen zu Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen auszufüllen.

          Zu den einzelnen Kindschaftsverhältnissen gibt es ausführliche Infos in der Eingabehilfe, die angezeigt wird, wenn Sie z.B. das Kreuz bei Enkelkind / Stiefkind setzen. Daraus können Sie auch erkennen, dass das Kreuz bei Enkelkind / Stiefkind nur zu setzen wäre, wenn das Kind im Haushalt aufgenommen wurde UND der leibliche andere Elternteil dem zugestimmt hat, denn diesr verliert nämlich dadurch seinen Anteil.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Kindschaftsverhältnis

            Ahh, gut zu wissen.
            Da unterscheidet sich die umgangssprachliche Definition eines Stiefkindes, wie sie bei Wikipedia, der freien Enzyklopädie oder in der Politik ( _Wo Kinder sind, ist Familie_ ) zu finden ist, von der steuerrechtlichen, wie sie im BFH-Urteil vom 31.1.1973, II R 10/68, BStBl II 1973, 454 steht(?).
            Aber was, wenn der leibliche andere Elternteil der Aufnahme im Haushalt aus steuerlichen Gründen *nicht* zustimmt?
            Ketzerisch: Pflegefamilie?
            Und wenn der neue Ehepartner, *nicht Stiefelter*, das Kind vom Kindergarten abholen will? Diese Betreuungskosten sollen steuerlich geltend gemacht werden, aber es besteht im steuerlichen Sinne _kein_ Kindschaftsverhältnis, -also Verweigerung der Herausgabe des Kindes an einen Erwachsenen ohne Kindschaftsverhältnis?
            Und wenn der neue Ehepartner, *nicht Stiefelter*, das Kind ins Krankenhaus begleiten möchte. Solche Kosten sind ggf. steuerlich geltend zu machen als Außergewöhnliche Belastung, aber es besteht im steuerlichen Sinne _kein_ Kindschaftsverhältnis, - also viele Tränen bei der Trennung in der Notaufnahme von diesem Erwachsenen ohne Kindschaftsverhältnis?
            Fragen über Fragen, genug für ein eigenes Forum. Und das nur, weil ein Kreuz steuerrechtlich korrekt gesetzt werden soll.
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

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