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Außergewöhnliche Belastungen?

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    Außergewöhnliche Belastungen?

    Hallo,

    wegen einer Heimunterbringung (Mutter) muß ich Monatlich 70€ Eigenanteil an das Sozialamt
    zahlen.
    Wo kann ich diese Kosten eintragen, bzw in welche Zeile.

    Vielen Dank für die Hilfe

    Henri
    Gruß Henri

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen?

    außergewöhnliche belastungen, zeile 68 Hauptvordruck. zeile 72/73 ist dabei auch anzukreuzen oder auszufüllen. ob sich das steuerlich auswirkt, hängt von der sog. zumutbaren belastung ab...

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      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen?

      Zu klären wäre m.E., um was für ein Heim es sich handelt und wofür konkret die Kosten gezahlt werden. Ggf. sind es sonst Unterhaltsleistungen, wofür dan auch die Anlage "Unterhalt" relevant werden könnte. Und da gibt es keine zumutbare Eigenbelastung.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen?

        Es handelt sich um ein Altenpflegeheim (Mutter Pflegebedürftig, Pflegestuffe2). Da der Pflegesatz und Eigenrente nicht ausreichen, zahlt Sozialamt Diferenz. Nach Überprüfung
        meiner Einkommensverhältnisse durch das Sozialamt muß ich den Eigenanteil von 70€ ans Soz. Amt zahlen.



        mfg Henri
        Zuletzt geändert von Henri; 14.02.2011, 10:13.
        Gruß Henri

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          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastungen?

          imho ist das mit dem Unterhalt nicht machbar, wenn die Zahlung ans Sozialamt erfolgt und nicht an das Heim oder den Bedürftigen selbst - lasse mich aber auch gern eines anderen belehren ;-)

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            #6
            AW: Außergewöhnliche Belastungen?

            Nach meiner persönlichen Meinung, auch wenn ich dazu nichts gefunden habe, kann es keinen Unterschied machen, ob ich direkt Zahlungen an die Mutter tätige oder ob das Sozialamt das vorstreckt und einen Teil sich wieder holt. Aber wenn da Jemand eine Fundstelle hat, würde mich das sehr interessieren ...

            Ansonsten ist das BMF-Schreiben vom 02.12.2002, BStBl. I S. 1389 hilfreich. Am besten googlen mit BMF 02.12.2002, dann gibt es scheinbar auch kostenlose Abrufmöglichkeiten. Aber: Für den Otto-Normalverbraucher äußerst schwere Kost, m.E. sind die Sozialamtszahlungen anzurechnende Bezüge, so dass letztlich für die 70 € pro Monat wohl das Beispiel 2 in Frage kommt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Außergewöhnliche Belastungen?

              richtig, DAS war der haken beim unterhalt, das anzurechnende einkommen des bedürftigen...

              lt. §33a EStD sind maximal 8004 Euro (jährlich) an unterhaltsleistungen zu berücksichtigen, aber alles was der beduerftige an einkommen über 624 Euro (jährlich) hat, ist anzurechnen.
              da es ja neben rente ggf. auch grundsicherung im Alter gibt, reichen wohl schon so ~720 Euro monatliches Einkommen (des empfängers), um die Bedürftigkeitsgrenze für den Unterhalt hinter sich zu lassen...

              es wird also tatsaechlich nicht direkt daran haengen wer genau die zahlung empfängt, das könnte höchstens erschwerend hinzukommen, wenn die sozialamtsleistungen zusätzlich ins anrechenbare einkommen fallen.

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