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Elterngeld,Kindergeld Eintragung Richtig?

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    Elterngeld,Kindergeld Eintragung Richtig?

    Soo.
    Nur mal ne kurze frag ob ich alles richtig Eingetragen haben.
    Zur Familiensituation.
    Ich bin Berufstätig meine Frau Erhält seid dem 27.04.2010 300€ Elterngeld.War vorher Arbeitssuchend.

    Frage 1)Ist es richtig das ich eine Zusammenveranlagung mache?
    Frage 2)Das Elterngeld von 2700€ (für 2010) habe ich in Zeile 94(Einkommenersatzleistung Ehefrau) Eingetragen!Richtig??
    Frage 3) Das Kindergeld für 2010 (1656€) habe ich in Anlage Kind Zeile 6 Eingetragen!
    Frage 4) Anlage Vorsorgeaufwand: Habe ich in Zeile 11 bei beiden Nein angekreuzt.

    Ist das alles ok so?

    Sonst muss ich nix Berücksichtigen?

    #2
    AW: Elterngeld,Kindergeld Eintragung Richtig?

    Was meint denn die Plausibilitätsprüfung?

    Kommentar


      #3
      AW: Elterngeld,Kindergeld Eintragung Richtig?

      Hallo,

      >>>Frage 1)Ist es richtig das ich eine Zusammenveranlagung mache?

      In der Regel ist die Zusammenveranlagung besser. Da aber die Einkünfte deiner Frau dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kann es in bestimmten Fällen günstiger sein, die getrennte Veranlagung zu wählen. Du kannst einmal beispielhaft für dich eine Einzelveranlagung machen (für deine Frau kannst du sie dir sparen, da sie ohne Einkünfte sowieso keine Steuern zahlen muss), und das Ergebnis der Berechnung dann mit der Zusammenveranlagung vergleichen.
      Die Elster-Berechnung funktioniert aber leider noch nicht, du müsstest dich noch ein paar Tage gedulden.


      >>>Frage 2)Das Elterngeld von 2700€ (für 2010) habe ich in Zeile 94(Einkommenersatzleistung Ehefrau) Eingetragen!Richtig??

      Ja, richtig.


      >>>Frage 3) Das Kindergeld für 2010 (1656€) habe ich in Anlage Kind Zeile 6 Eingetragen!

      Auch korrekt.


      >>>Frage 4) Anlage Vorsorgeaufwand: Habe ich in Zeile 11 bei beiden Nein angekreuzt.

      Das ist falsch. Ich vermute, dass du ein normaler, sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bist(?). Und dann zahlt dein Arbeitgeber grob die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge; also 'Ja'.
      Und deine Frau wird wohl kaum ihre Krankenversicherung selber tragen (oder?), also auch 'Ja'.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Elterngeld,Kindergeld Eintragung Richtig?

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        >>>Frage 1)Ist es richtig das ich eine Zusammenveranlagung mache?

        In der Regel ist die Zusammenveranlagung besser. Da aber die Einkünfte deiner Frau dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kann es in bestimmten Fällen günstiger sein, die getrennte Veranlagung zu wählen. Du kannst einmal beispielhaft für dich eine Einzelveranlagung machen (für deine Frau kannst du sie dir sparen, da sie ohne Einkünfte sowieso keine Steuern zahlen muss), und das Ergebnis der Berechnung dann mit der Zusammenveranlagung vergleichen.
        Die Elster-Berechnung funktioniert aber leider noch nicht, du müsstest dich noch ein paar Tage gedulden.


        >>>Frage 2)Das Elterngeld von 2700€ (für 2010) habe ich in Zeile 94(Einkommenersatzleistung Ehefrau) Eingetragen!Richtig??

        Ja, richtig.


        >>>Frage 3) Das Kindergeld für 2010 (1656€) habe ich in Anlage Kind Zeile 6 Eingetragen!

        Auch korrekt.


        >>>Frage 4) Anlage Vorsorgeaufwand: Habe ich in Zeile 11 bei beiden Nein angekreuzt.

        Das ist falsch. Ich vermute, dass du ein normaler, sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bist(?). Und dann zahlt dein Arbeitgeber grob die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge; also 'Ja'.
        Und deine Frau wird wohl kaum ihre Krankenversicherung selber tragen (oder?), also auch 'Ja'.

        MfG Stefan
        Danke für die ausführliche Antwort.Habe die Angaben zum vorsorgeaufwand geändert.Jetzt mal abwarten wenn die Berechnungen möglich sind was die sagen.
        Dann werde ich auch mal eine Einzelveranlagung für mich machen.Weil wird das Elterngeld bei einer zusammenveranlagung nicht auf mein Verdienst zugerechnet.Heißt doch dann auch ich hätte weniger steuern bezahlt als wenn ich die 2700€ auf mein Brutto drauf Rechnen würde.

        Kommentar


          #5
          AW: Elterngeld,Kindergeld Eintragung Richtig?

          Hallo,

          >>>Weil wird das Elterngeld bei einer zusammenveranlagung nicht auf mein Verdienst zugerechnet.Heißt doch dann auch ich hätte weniger steuern bezahlt als wenn ich die 2700€ auf mein Brutto drauf Rechnen würde.

          Richtig. Aber gleichzeitig verfällt praktisch der Grundfreibetrag deiner Frau (sie braucht ihn ja mangels Einkommen nicht).
          Wenn ich nochmal so drüber nachdenke, müsste bei euch die Zusammenveranlagung mit ziemlicher Sicherheit besser sein.
          Erst bei deutlich höheren Einnahmen mit Progressionsvorbehalt würde sich das ändern.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Elterngeld,Kindergeld Eintragung Richtig?

            zumal die 2700 als solches ja nicht versteuert werden müssen, sie verschieben nur den Steuersatz für das restliche Einkommen, die auswirkung duerfte so doll nicht sein im vergleich zur ersparnis durch eine zusammenveranlagung.

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