AW: Fehler bei Steuerberechung? Kinderbetreuungskosten
doch ich denke schon, das zumindest an dieser stelle das finanzamt korrekt rechnen wird, einfach aus dem grund, das die steuerberechnung dort ganz sicher mit dem in elster integrierten programm durchgefuehrt wird... da wird es etwas deutlich umfassenderes geben. von daher ist die wahrscheinlichkeit fuer den gleichen fehler wohl eher gering.
und darüberhinaus wird man kaum unnötige arbeit durch tausende einsprüche riskieren.
schon allein die tatsache, das die steuerberechnung viele dinge einfach nur kommentiert oder nicht automatisch beruecksichtigt, sollte auch dafuer sprechen... garantieren wird das natuerlich keiner, aber ich faende das tatsaechlich sehr seltsam, wenn die 'offizielle' steuerberechnung mit einem 'endkunden'-programm durchgefuehrt wird, das von sich selbst aussagt, das es nur eine schaetzung abgibt ;-)
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Zitat von Falzo Beitrag anzeigendenn das finanzamt wird die steuer korrekt berechnen.
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nachvollziehbar tritt das problem mit den 40 Euro nur auf, wenn eben angaben in zeile 90 zur aufsplittung der hoechstgrenze gemacht werden.
wenn die tatsaechlich betreuungskosten bzw. 2/3 davon die haelftige hoechstgrenze von 2000 euro nicht ueberschreiten, kann man mindestens zu reinen steuerberechnungszwecken den eintrag in zeile 90 einfach weglassen.
ggf kann man vor der uebertragung ans finanzamt da den jeweiligen wert ja auch wieder eintragen, wenn man meint, das man das braucht, denn das finanzamt wird die steuer korrekt berechnen.
man darf nicht vergessen, das die berechnung des elster-programmes eine reine prognose ist und nicht immer alle einzelheiten beruecksichtigt, Fehlerhaftigkeit in der programmierung der berechnung mal eingeschlossen.
Nachtrag: ob das ueber sonderausgaben oder werbungsausgaben abgezogen wird spielt im ueberigen keine rolle dafuer, das die hoechstgrenze eben bei 4000 liegt, ich denke das ist lediglich eine frage der wortwahl im programm ;-)
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AW: Fehler bei Steuerberechung? Kinderbetreuungskosten
Das Problem der Kürzung der KiBeKo auf 40 EUR tritt bei mir auch auf.
Eigentlich handelt es sich um zwei Fehler: Im Hinweisfeld wird angegeben, dass der "Sonderausgaben"-Abzug beschränkt wurde. Dabei habe ich einen solchen gar nicht beantragt, sondern den Abzug beid en Werbungskosten. Der zweite Fehler ist dann die Kürzung uaf 40 EUR.
Ich denke, dass es sich um ein grundsätzliches Problem des Programms handelt.
Warten wir mal die nöächsten Updates ab. Die KiBeKo sind ja jedes Jahr zu Anfang ein Problem.
Gruß
Gustav
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Hallo!
am 22. sollte es ja ein update geben, hat es damit schon mal jemand versucht? (oder gab es keins?) Hat das Problem (ausser mir, per mail) schon jemand an die "erfinder" von Elster weitergeleitet?
Howard
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AW: Fehler bei Steuerberechung? Kinderbetreuungskosten
Zitat von Petzer Beitrag anzeigenDiesen Fehler kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn ich 1.000 € eingebe, werden korrekterweise 667 € berechnet und abgezogen.
- sofern ich in Zeile 90 nichts eingebe berücksichtigt die Berechnung 2.000 EUR (also 50% von 4000)
- jeglicher Eintrag X% (von 0 bis 100 %) führt dazu dass nur X% von 40 EUR berücksichtigt werden
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AW: Fehler bei Steuerberechung? Kinderbetreuungskosten
Nein, bin noch nicht weitergekommen.
Habe gestern am Abend entnervt aufgegeben, nachdem ich alle möglichen und unmöglichen Varianten ausprobiert hatte. Da scheinen im System grundlegende Programmierfehler die Ursache zu sein.
Ich trage mich mit dem Gedanken, wieder via Papierformular einzureichen. Wie lange dauert erfahrungsgemäß die Behebung solcher Probleme?
LG
Katty
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ich habe das gleiche problem. konnten sie zu behebung erkenntnisse gewinnen?
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AW: Fehler bei Steuerberechung? Kinderbetreuungskosten
Ich komme gar nicht bis zur Berechnung ... *verzweifelt guck*
Bei mir wird keine korrekte Zuordnung bei der Haushaltszugehörigkeit vom Programm erkannt. Die Kinder haben vom 01.01.-31.12. in meinem Haushalt gelebt und das Programm verlangt einen Zeitraumeintrag bei "gehörte zum Haushalt des anderen Elternteils" .. Nullen nimmt das Programm nicht.
Kann jemand helfen?
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AW: Fehler bei Steuerberechung? Kinderbetreuungskosten
Ist leider tats. so
Unsere Situation: wir setzen 100% der Kinderbetreuungskosten bei meiner Partnerin an (an deren Erklärung ich gerade arbeite), wir sind nicht verheiratet.
Bei allen Beträgen über 40 EUR in Zeile 81 (dem 2/3 Feld) bemerkt die Berechung (im PDF):
"Der Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben wurde auf den entsprechenden Höchstbetrag ( max.4000 Euro) beschränkt ( XXX geborene Kind)."
Unter 40 EUR erscheint nicht dieser Hinweis. Es werden tatsächlich auch nur 40 EUR in die Berechung einbezogen (egal ob die Kosten 40 oder 400 sind, die Steuerschuld bleibt gleich)
Hilft das den Fehler einzugrenzen??
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Diesen Fehler kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn ich 1.000 € eingebe, werden korrekterweise 667 € berechnet und abgezogen.
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Fehler bei Steuerberechung? Kinderbetreuungskosten
Kann es sein, dass bei der Einkommensteuerberechnung für 2009 die Kinderbetreuungskosten nicht korrekt erfasst werden?
Alle Beträge in Zeile 81 Anlage Kind werden auf 40 EUR begrenzt (statt 4.000 EUR). Habe mit Beträgen von unter 40 und über experimentiert, scheint sich nicht nur um einen Fehler in der Ausgabe im PDF zu handeln...Zuletzt geändert von tpost; 20.01.2010, 22:21.Stichworte: -
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