Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Jo danke , wo denn da in welcher Zeile? Habe eine Kapitalrentenversicherung die habe ich in zeile 7 eingetragen.Und in welche Zeile kommt die Riester Rente.
ich muss leider nochmal das gleiche schreiben, Anlage AV!! Nur wenn du deine neue Bescheinigung von deiner Versicherung schon hast, was ich bezweifle! Die Anlage ist einzig und allein nur für die Riester-Rente gedacht, dort wo du die Kapital-Leben einträgst, kannst du keine Riester Rente eintragen.
Eine Suche nach dem Wort "Riester" in der Anleitung zur Steuererklärung mit Volltextsuche (Menüleiste - Hilfe) wäre schneller gegangen.
oh sorry , ein blödes kommentar war ja zu erwarten.Schade das es so welche immer wieder gibt. Nach dem Motto es gibt keine blöden Fragen nur blöde antworten.
P.s sO EIN KOMMNENTAR HÄTTE MAN SICH SPREN KÖNNEN!!!!
Wenn Sie uns jetzt noch verraten, was an dem Kommentar blöd ist, haben Sie Chancen, dass wir das nachvollziehen können. Diese Anleitung ist doch das erste, was man sich durchlesen sollte. Es macht doch nicht wirklich Sinn, die ganzen Forenteilnehmer zu beschäftigen, wenn man die Antwort durch ein bißchen Eigeninitiative schon längst in seinen Unterlagen hat. Unter ökonomischem Arbeiten verstehe ich zumindest etwas anderes ...
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Und wieder einer der sein senf dazu gibt! Dachte hier sind Leute die einen nett helfen, aber leider muss ich feststellen man bekommt hier genau die blöden kommentare die es auch beim Finanzamt gibt. SCHADE !
Und wieder einer der sein senf dazu gibt! Dachte hier sind Leute die einen nett helfen, aber leider muss ich feststellen man bekommt hier genau die blöden kommentare die es auch beim Finanzamt gibt. SCHADE !
Nochmal: Was empfinden Sie als blöd / falsch ? Ansonsten kommen wir nicht weiter, denn genau das hat der Poster getan: Er hat ihnen geholfen und Sie darauf aufmerksam gemacht, dass es noch weitere Hilfemöglichkeiten gibt, bei denen Sie nicht das Forum einschalten müssen und bei denen Ihnen die Antwort SOFORT zur Verfügung steht.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Mein Problem ist, bei der Eingabe der Riesterrente, will man denn wert haben Tilgungsleistung ohne zulage, finde aber denn ensprechenden Wert nicht in der Bescheinigung (oder was darein gehört).
P.s habe nichts in der Anleitung bzw. online Hilfe gefunden !
Bei Tilgungsleistung tippe ich jetzt auf Wohnriester. Ich denke, Sie sollten wirklich die Bescheinigung Ihres Riesteranbieters abwarten, denn daraus müssten sich Ihre benötigten Daten ergeben. Ohne diese Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG kommen Sie letztlich sowieso nicht weiter, da diese Bescheinigung zwingend im Original dem Finanzamt eingereicht werden muss. Mit anderen Worten: Sie können Ihre Steuererklärung im Moment sowieso nicht sinnvoll einreichen und fertig machen, so lange Sie dem Finanzamt die Bescheinigung nicht einreichen können. Wollen Sie Ihre Steuererklärung doch schon jetzt einreichen, lassen Sie die Riesterrente draußen und reichen das später nach innerhalb der Einspruchsfrist, denn das Finanzamt kann Ihnen ohne Bescheinigung die Beträge nicht ansetzen.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar