AW: Riester-Rente
Vielen Dank
Werde auf die Bescheinigung warten. lg Zeus 1983
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AW: Riester-Rente
Bei Tilgungsleistung tippe ich jetzt auf Wohnriester. Ich denke, Sie sollten wirklich die Bescheinigung Ihres Riesteranbieters abwarten, denn daraus müssten sich Ihre benötigten Daten ergeben. Ohne diese Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG kommen Sie letztlich sowieso nicht weiter, da diese Bescheinigung zwingend im Original dem Finanzamt eingereicht werden muss. Mit anderen Worten: Sie können Ihre Steuererklärung im Moment sowieso nicht sinnvoll einreichen und fertig machen, so lange Sie dem Finanzamt die Bescheinigung nicht einreichen können. Wollen Sie Ihre Steuererklärung doch schon jetzt einreichen, lassen Sie die Riesterrente draußen und reichen das später nach innerhalb der Einspruchsfrist, denn das Finanzamt kann Ihnen ohne Bescheinigung die Beträge nicht ansetzen.
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AW: Riester-Rente
Mein Problem ist, bei der Eingabe der Riesterrente, will man denn wert haben Tilgungsleistung ohne zulage, finde aber denn ensprechenden Wert nicht in der Bescheinigung (oder was darein gehört).
P.s habe nichts in der Anleitung bzw. online Hilfe gefunden !
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Zitat von Zeus1983 Beitrag anzeigenUnd wieder einer der sein senf dazu gibt! Dachte hier sind Leute die einen nett helfen, aber leider muss ich feststellen man bekommt hier genau die blöden kommentare die es auch beim Finanzamt gibt. SCHADE !
Nochmal: Was empfinden Sie als blöd / falsch ? Ansonsten kommen wir nicht weiter, denn genau das hat der Poster getan: Er hat ihnen geholfen und Sie darauf aufmerksam gemacht, dass es noch weitere Hilfemöglichkeiten gibt, bei denen Sie nicht das Forum einschalten müssen und bei denen Ihnen die Antwort SOFORT zur Verfügung steht.
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AW: Riester-Rente
Und wieder einer der sein senf dazu gibt! Dachte hier sind Leute die einen nett helfen, aber leider muss ich feststellen man bekommt hier genau die blöden kommentare die es auch beim Finanzamt gibt. SCHADE !
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AW: Riester-Rente
Wenn Sie uns jetzt noch verraten, was an dem Kommentar blöd ist, haben Sie Chancen, dass wir das nachvollziehen können. Diese Anleitung ist doch das erste, was man sich durchlesen sollte. Es macht doch nicht wirklich Sinn, die ganzen Forenteilnehmer zu beschäftigen, wenn man die Antwort durch ein bißchen Eigeninitiative schon längst in seinen Unterlagen hat. Unter ökonomischem Arbeiten verstehe ich zumindest etwas anderes ...
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Zitat von HNuster Beitrag anzeigenEine Suche nach dem Wort "Riester" in der Anleitung zur Steuererklärung mit Volltextsuche (Menüleiste - Hilfe) wäre schneller gegangen.
oh sorry , ein blödes kommentar war ja zu erwarten.Schade das es so welche immer wieder gibt. Nach dem Motto es gibt keine blöden Fragen nur blöde antworten.
P.s sO EIN KOMMNENTAR HÄTTE MAN SICH SPREN KÖNNEN!!!!
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Zitat von Zeus1983 Beitrag anzeigenMache grade meine Einkommenssteuererlärung für 2009 und habe keine Ahnung wo ich die Riester-Rente eintragen muss.
Kann mir jemand helfen?
Bis 2008 war es die Anlage AV.
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AW: Riester-Rente
Eine Suche nach dem Wort "Riester" in der Anleitung zur Steuererklärung mit Volltextsuche (Menüleiste - Hilfe) wäre schneller gegangen.
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AW: Riester-Rente
Hallo,
Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2
Gruß hmslz
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Jo vielen dank , nee bescheinigung habe ich noch nicht. danke für die schnelle Hilfe
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AW: Riester-Rente
ich muss leider nochmal das gleiche schreiben, Anlage AV!! Nur wenn du deine neue Bescheinigung von deiner Versicherung schon hast, was ich bezweifle! Die Anlage ist einzig und allein nur für die Riester-Rente gedacht, dort wo du die Kapital-Leben einträgst, kannst du keine Riester Rente eintragen.
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Jo danke , wo denn da in welcher Zeile? Habe eine Kapitalrentenversicherung die habe ich in zeile 7 eingetragen.Und in welche Zeile kommt die Riester Rente.
Danke für eure Antworten
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Anlage AV, wenn du die Bescheinigung von deinem Anbieter schon hast!
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Riester-Rente
Mache grade meine Einkommenssteuererlärung für 2009 und habe keine Ahnung wo ich die Riester-Rente eintragen muss.
Kann mir jemand helfen?Stichworte: -
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