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    AN Beiträge KV und PV

    Hallo ans Forum,

    einem Zeitungsbericht in den letzen Tagen war zu entnehmen, dass alle (bis auf eines) Steuerprogramme bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung einen Fehler haben, wenn der Steuerpflichtige freiwillig gesetzlich versichert ist. Und zwar würden in diesen Fällen die Angaben in Zeile 25 (AN KV)und 26 (AN PV) fehlerhaft sein. Eigentlich müsste die Summe der Zeilen 25 und 26 etwa doppelt so hoch sein, wie der Betrag in Zeile 24 (AN KV+PV) heißt es in der Meldung.

    Dies würde auch der Systematik in der Gehaltsabrechnung entsprechenm, ist mein Gedanke.
    Aber die fragliche Zeilen sind gar nicht ausgefüllt.

    Wie ist die richtige Vorgehensweise? fragt

    Der Rüdiger

    #2
    AW: AN Beiträge KV und PV

    Zitat von man4429 Beitrag anzeigen
    Eigentlich müsste die Summe der Zeilen 25 und 26 etwa doppelt so hoch sein, wie der Betrag in Zeile 24 (AN KV+PV) heißt es in der Meldung.

    Dies würde auch der Systematik in der Gehaltsabrechnung entsprechenm, ist mein Gedanke.
    Aber die fragliche Zeilen sind gar nicht ausgefüllt.

    Wie ist die richtige Vorgehensweise?
    Wenn die Zeilen 24-26 leer sind, würde ich mich fragen

    - ob ich überhaupt freiwillig versichert bin und nicht doch pflichtversichert in der GKV,
    - oder mein AG ein ganz großes Problem hätte, dass dieser schleunigst beheben soll.

    Ansonsten gibt es für das Problem, dass bei vielen (den meisten?) LStB der Eintrag in 25/26 bei freiwillig Versicherten in der GKV falsch ausgefüllt ist, meines Wissens noch keinen empfohlenen Königsweg, daher würde ich persönlich noch mit der Abgabe der ESt-Erklärung warten, wenn es mich betreffen würde, oder vorher das FA fragen, wie sie es denn gerne hätten.

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      #3
      AW: AN Beiträge KV und PV

      Also meinen Status kenne ich schon. Insofern habe ich mich auch gewundert, dass die Felder frei sind, AG ist informiert und will sich kümmern.

      Zeile 24 ist im übrigen gefüllt.

      Aber was sollte den in den Zeilen 25 und 26 richtigerweise stehen?

      Nur der reine AN-Beitrag, wie es die Beschreibung besagt?
      oder die Summe aus AG+AN, wie es die Meldung der Zeitung nahelegt?
      Zuletzt geändert von man4429; 15.02.2011, 13:09.

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        #4
        AW: AN Beiträge KV und PV

        Bei freiwilig gesetzlich Versichertern wäre die Summe aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen richtig, da bei der späteren Berechnung die steuerfreien Arbeigeberzuschüsse von diesem Betrag wieder abgezogen werden.

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          #5
          AW: AN Beiträge KV und PV

          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          Bei freiwilig gesetzlich Versichertern wäre die Summe aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen richtig, da bei der späteren Berechnung die steuerfreien Arbeigeberzuschüsse von diesem Betrag wieder abgezogen werden.


          Genauso habe ich es auch verstanden, danke!

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            #6
            AW: AN Beiträge KV und PV

            Noch ein Hinweis dazu:
            In den Fällen, in denen der freiwillig versicherte Arbeitnehmer und NICHT der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sogenannte Selbstzahler), werden unter Nr. 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung KEINE Eintragungen vorgenommen.

            Arbeitgeberzuschüsse werden aber unabhängig davon unter Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: AN Beiträge KV und PV

              Aha, aber auch das ist hier nicht der Fall. Ich hoffe, ich bekomme bald eine Auskunft vom AG, wie das alles gelaufen ist.

              Vielen Dank für die Hinweise.

              Der Rüdiger

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                #8
                AW: AN Beiträge KV und PV

                Wie ich gerade feststelle, liefert VOKS-Lohn der VOKS GmbH ein mustergültiges Beispiel zu dieser Problematik. (Vielleicht das bisher einzige?)
                Mit freundlichen Grüßen
                gez. D. Cremer

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                  #9
                  AW: AN Beiträge KV und PV

                  Die DATEV hat inzwischen auch eine neue Programmversion herausgegeben, mit der Lohnsteuerbescheinigungen nun korrekt berechnet werden. Außerdem gab es hier einen Hinweis mit betroffenen Fällen an die Steuerberater, die für die Lohnsteuerbescheinigungen DATEV genutzt haben.

                  Also könnten in absehbarer Zeit noch geänderte Lohnsteuerbescheinigungen verschickt werden.

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                    #10
                    AW: AN Beiträge KV und PV

                    Hallo !

                    Hier evtl. ein passender Artikel aus der Zeitung zur Grundproblematik:

                    http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Lohnprogramm-Fehler-1000-Euro-Steuern-zu-viel-id4266941.html

                    Hier ein Hinweis des BMF:

                    http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Lohnsteuer/001.html
                    Mit freundlichen Grüßen
                    - AG1971 -
                    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                      #11
                      AW: AN Beiträge KV und PV

                      Dazu kann ich noch anmerken:

                      Der Arbeitgeber hat nun eine korrekte Bescheinigung erstellen können, so, wie es in den Beiträgen geschrieben worden ist. Offenbar ist das Programm (Lexware) korrigiert worden.

                      Vielen Dank nochmal für Ihre Hinweise und Beiträge


                      der Rüdiger

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