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Getrennte Veranlagung, Anlage Kind

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    Getrennte Veranlagung, Anlage Kind

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Wir sind verheiratet und meine Ehefrau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht, welches auch bei uns lebt. Der leibliche Vater des Kindes ist noch existent. Mein Frau und ich wählen die getrennte Veranlagung!

    Bei meiner Erklärung gebe ich nur mich als Stpfl. Person an. Auf eine Anlage Kind verzichte ich, da es sich ja nicht um mein leibliches Kind handelt. Alles prima!

    Bei der Erklärung meiner Frau geben wir nur sie als Stpfl. Person an und fügen die Anlage Kind hinzu. Unter Pkt. 9 geben wir "leibliches Kind" als "Kindschaftsverhältnis zur Stpfl. Person/Ehemann" an. Unter Pkt. 10 geben wir das Kindschaftsverhältnis zum leiblichen Vater (Exmann meiner Frau) an. Nun bemängelt die Plausibilitätsprüfung aber immer unter Pkt. 9 die fehlende Angabe zum "Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau". Es gibt aber in dem Fall keine Ehefrau, da wir ja getrennte Veranlagung wählen und es immer nur die eine Stpfl. Person in dem Formular gibt.

    Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen? Vielleicht verstehe ich ja auch nur was falsch.

    Vielen Dank

    #2
    AW: Getrennte Veranlagung, Anlage Kind

    Hallo,
    vielleicht steckt der Fehler im Hauptvordruck der Erklärung deiner Frau, sitzt dort ein Kreuzchen, was auf eine Ehefrau verweist ?

    Tschüß

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      #3
      AW: Getrennte Veranlagung, Anlage Kind

      nur das "Verheiratet seit" und ebenso wie bei mir "Getrennte Veranlagung". Nehme ich das "Getrennte Veranlagung" bei meiner Frau raus, dann klappt es...? Hmm... Würde es denn reichen, wenn nur bei mir "Getrennte Veranlagung" angegeben ist?

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        #4
        AW: Getrennte Veranlagung, Anlage Kind

        Hallo,

        ich habe das mal versucht nachzustellen. Auch bei mir kommt der Hinweis, dass man Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau machen soll, obwohl nichts zu einer Ehefrau eingetragen war.

        Der gibt nur dann Ruhe, wenn ich für die Ehefrau ein Kreuz bei "Stiefkind" setze. Solange in den Zeilen 38-40 (Seite 2) keine Eintragungen gemacht werden sollte auch die Berechnung richtig laufen (beim Finanzamt bzw. bei Elster, wenn morgen das Update kommt) - siehe auch die Erläuterungen zu den Ankreuzfeldern.

        Aber: Bei beiden Ehegatten sollte in der Erklärung das Kreuz bei "getrennte Veranlagung" gesetzt werden, da es ansonsten ggf. zu Missverständnissen beim Finanzamt kommen könnte.

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          #5
          AW: Getrennte Veranlagung, Anlage Kind

          Vielen Dank für die Antworten. Dann werde ich das Update mal noch abwarten und ansonsten ggf. den Haken "Stiefkind" setzen.

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