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    Krankenkassenbeiträge absetzen

    Hallo!

    Man kann ja dieses jahr auch für 2010 die Kassenbeiträge geltend machen!

    WO muss ich diese eintragen???

    Ich bin unverheirat und beziehe meinen lohn aus nichtselbstständigen Arbeit!


    Ich find da nicht die Zeile wo ich diese Beiträge eintragen kann!

    Ich würds ja in Vorsorgeauwand in Zeile 30 eintragen! aber da steht dann, das ich nachweise erbringen muss!

    Bitte helft mir weiter ich würde mir gern errechnen wieviel ich zahlen muss!

    gruß

    Daniel

    #2
    AW: Krankenkassenbeiträge absetzen

    Hallo rosenkranz,
    die Daten sind in der Anlage N - Lohnbescheinigung einzugeben.
    Das Berechnungsprogramm gibt es aber erst morgen.
    Gruß hmslz

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      #3
      AW: Krankenkassenbeiträge absetzen

      Hallo,

      Krankenversicherungsbeiträge konnten schon immer geltend gemacht werden.
      In der Anlage Vorsorgeaufwand werden deine Beiträge aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
      Zeile 12 aus der Nr. 25 der Bescheinigung
      Zeile 15 aus der Nr. 26 der Bescheinigung

      Wenn aus der Zeile 30 etwas auf dich zutrifft, kannst du diese Beiträge auch geltend machen, dort eventuell mit Nachweis.
      Was das Errechnen betrifft, solltest du auf das angekündigte Update warten (18.02.2011).

      Tschüß
      Zuletzt geändert von holzgoe; 17.02.2011, 13:34. Grund: Ergänzung

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        #4
        AW: Krankenkassenbeiträge absetzen

        ...und solltest Du auch Zusatzbeiträge (wie z.B. bei der DAK) geleistet haben, kannst Du den Jahresbetrag in Zeile 13 im Formular 'Angaben zu Vorsorgeaufwendungen' eintragen.
        Gruß
        GH 1
        _______________
        Win7 Ultimate SP 1 | 64 Bit | Breitband 64000

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          #5
          AW: Krankenkassenbeiträge absetzen

          Hallo!

          Ich hatte gehört das man erst dieses jahr die Beiträge geltend machen kann!

          Dann weiss ich ja mehr!

          gruß

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            #6
            AW: Krankenkassenbeiträge absetzen

            Nochmal zur Erläuterung:
            insbeso. die KV-Beiträge konnten bisher (bis einschl. 2009) im Rahmen der Höchstbeträge in Abzug gebracht werden.
            Neu, ab 2010, können diese (mit einem 4 %-igen Abschlag für pausch. Krankentagegeldleistungen) zu 100% in Abzug gebracht werden.
            Die betrifft jedoch ausschließlich die Basisleistungen !

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