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Wirtschaftsjahr, Anlage EÜR

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    Wirtschaftsjahr, Anlage EÜR

    Hallo,

    ich bin gerade dabei, das Einnahme-Überschuss-Formular auszufüllen, jedoch wird mir nach der Plausibilitätsprüfung ein Fehler angezeigt. Ich bin seit 01.05.2010 freiberuflich tätig und habe für 2010 entsprechend ein abweichendes Wirtschaftsjahr. So habe ich das auch im Formular angegeben:

    Wirtschaftsjahr abweichend vom Kalenderjahr 01.05.2010 - 31.12.2010


    Dies wird aber scheinbar im Formular nicht akzeptiert. Folgender Fehler wird angezeigt:
    "Fehler in der Steuererklärung: Einnahmeüberschussrechung: Eintrag fehlt! Dies gilt für Betriebe mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit."

    Kreuze ich hingegen das Feld "Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr 2010" dann ist alles in Ordnung.

    Was ist denn nun richtig?

    Bei der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit ans Finanzamt habe ich auch dem 01.05.2010 angegeben.

    Kann jemand helfen?

    Vielen Dank schonmal.

    #2
    AW: Wirtschaftsjahr, Anlage EÜR

    Hallo rainbow559,
    dein Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalender, auch wenn du im ersten Jahr nicht am 01.01. angefangen hast.
    Abweichendes Wirtschaftsjahr wäre z.B. vom 01.04. bis 31.03.

    Gruß hlmslz

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      #3
      AW: Wirtschaftsjahr, Anlage EÜR

      achso, alles klar. Vielen Dank!

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        #4
        AW: Wirtschaftsjahr, Anlage EÜR

        Hallo ich hab das selbe Problem zur Zeit. Ich habe als Wirtschaftsjahr 01.03.2011 bis 29.02.2012 eingetragen. Dies Eintrag wird allerdings nur akzeptiert wenn ich "Einkünfte aus Forst- und Landwirtschaft" ankreuze und nicht (wie es sein sollte) aus selbsttändiger Tätigkeit.
        Oder muss das Wirtschaftsjahr bei selbstständiger Tätigkeit mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. das kommt leider bei den Hinweisen nicht herraus.
        Vieklen Dank schon mal für alle Antworten.
        Gruß

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          #5
          AW: Wirtschaftsjahr, Anlage EÜR

          Bei einer selbständigen Tätigkeit, also der nach § 18 EStG, die in Anlage S einzutragen ist, ist rechtlich ein abweichendes Wirtschaftsjahr nicht zulässig, sondern zwingend 01.01.-31.12. bzw. im Erstjahr natürlich beginnend mit dem Tag des Beginns.

          Achtung: Verwechseln Sie das selbständige Tätigkeit NICHT mit einer gewerblichen Tätigkeit nach § 15 EStG, die in Anlage G einzutragen ist und für die Gewerbesteuerpflicht besteht. Natürlich ist ein Gewerbetreibender auch selbständig tätig, aber die Selbständigen in § 18 EStG sind meist nur Freiberufler.

          Auch Gewerbetreibende können nicht einfach ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, sondern sie müssen dafür im Handelsregister eingetragen sein, ob dies wählen zu können. Siehe § 4a EStG.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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