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Betriebsausgabenpauschale

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  • stiller
    antwortet
    AW: Betriebsausgabenpauschale

    Zitat von verklicker Beitrag anzeigen
    Ich bin als freiberuflicher Ingenieur nebenberuflich tätig, Kleinunternehmer - 17500,-. Ich plane Elektroanlagen für Gebäude und erstelle die Zeichnungen dazu am Computer. Kann ich pauschal 614,- als Betriebsausgaben abziehen? Wie ist der Begriff wissenschaftliche Nebentätigkeit auszulegen?
    Wau, da hängt sich wer an nen 2011 erstellten thread ran!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Betriebsausgabenpauschale

    Ich plane Elektroanlagen für Gebäude und erstelle die Zeichnungen dazu am Computer
    Und was soll daran wissenschaftliche Tätigkeit sein? Außerdem hat das mit ElsterFormular nichts zu tun!

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  • verklicker
    antwortet
    AW: Betriebsausgabenpauschale

    Zitat von Aron Beitrag anzeigen
    Selbständige oder gewerbliche Tätigkeit - Gewinnermittlung oder wer verpflichtet ist (bzw. es freiwillig tun möchte) eine Bilanz erstellen. In die Anlage G (gewerblich) bzw. Anlage S (selbständig) der Einkommensteuererklärung kommt nur der ermittelte Gewinn / Verlust.

    Wenn man die Gewinnermittlung mit ELSTER erstellen mag, kann man dazu die Einnahme-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) aufrufen und entsprechend ausfüllen.
    Es handelt sich hierbei NICHT um ein Formular, was man direkt in der Einkommensteuererklärung findet.

    ***
    Auszug aus Wikipedia:
    Nur einzelnen Berufsgruppen wird eine Betriebsausgabenpauschale zugestanden. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich nicht im Einkommensteuergesetz, sondern in den ESt-Hinweisen (H 143 zu § 18 EStG, ab 2005 H 18.2). Aus diesen Hinweisen ergibt sich:

    Bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit können 30% der Einnahmen pauschal ohne Beleg als Betriebsausgaben abgesetzt werden, maximal allerdings 2.455 €.

    Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit, auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, können maximal 25% der Einnahmen pauschal ohne Beleg abgesetzt werden, maximal allerdings 614 €, und das auch nur, soweit keine Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG vorliegt.

    Tagespflegepersonen (Tagesmütter) können pro vollzeitbetreutem Kind (vereinbarte wöchentlich Betreuungszeit von mind. 40 Stunden) pro Monat 300 € als Betriebskosten abziehen.
    ***

    Ich bin als freiberuflicher Ingenieur nebenberuflich tätig, Kleinunternehmer - 17500,-. Ich plane Elektroanlagen für Gebäude und erstelle die Zeichnungen dazu am Computer. Kann ich pauschal 614,- als Betriebsausgaben abziehen? Wie ist der Begriff wissenschaftliche Nebentätigkeit auszulegen?
    Zuletzt geändert von verklicker; 16.01.2016, 17:07.

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  • Aron
    antwortet
    AW: Betriebsausgabenpauschale

    Selbständige oder gewerbliche Tätigkeit - Gewinnermittlung oder wer verpflichtet ist (bzw. es freiwillig tun möchte) eine Bilanz erstellen. In die Anlage G (gewerblich) bzw. Anlage S (selbständig) der Einkommensteuererklärung kommt nur der ermittelte Gewinn / Verlust.

    Wenn man die Gewinnermittlung mit ELSTER erstellen mag, kann man dazu die Einnahme-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) aufrufen und entsprechend ausfüllen.
    Es handelt sich hierbei NICHT um ein Formular, was man direkt in der Einkommensteuererklärung findet.

    ***
    Auszug aus Wikipedia:
    Nur einzelnen Berufsgruppen wird eine Betriebsausgabenpauschale zugestanden. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich nicht im Einkommensteuergesetz, sondern in den ESt-Hinweisen (H 143 zu § 18 EStG, ab 2005 H 18.2). Aus diesen Hinweisen ergibt sich:

    Bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit können 30% der Einnahmen pauschal ohne Beleg als Betriebsausgaben abgesetzt werden, maximal allerdings 2.455 €.

    Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit, auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, können maximal 25% der Einnahmen pauschal ohne Beleg abgesetzt werden, maximal allerdings 614 €, und das auch nur, soweit keine Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG vorliegt.

    Tagespflegepersonen (Tagesmütter) können pro vollzeitbetreutem Kind (vereinbarte wöchentlich Betreuungszeit von mind. 40 Stunden) pro Monat 300 € als Betriebskosten abziehen.
    ***

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  • jim_knopf
    antwortet
    AW: Betriebsausgabenpauschale

    Handelt es sich um eine Tätigkeit, als
    nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, dann ist das ganze in Zeile 24 der Anlage N einzutragen. Ansonsten auf der Anlage S bzw G, je nachdem was es für eine Tätigkeit ist (dann jeweils Z.4)

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  • Jobie
    Ein Gast erstellte das Thema Betriebsausgabenpauschale.

    Betriebsausgabenpauschale

    Wie kann man in der Steuererklärung von 2010 eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen? (Es geht um eine selbständige Nebentätigkeit.)

    Meine Frage bezieht sich darauf, wo man das im Elster-Formular eintragen kann. Ich habe kein passendes Feld gefunden.
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