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Auswärtstätigkeit / Firmenwagen

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    Auswärtstätigkeit / Firmenwagen

    Hallo zusammen,

    ich mache mich nun auch endlich an meine Steuererklärungen für 2009 und 2010 und habe dazu ein paar kurze Fragen.

    Fall 2009:
    - Beruf: IT Systemtechniker
    - Firmenstandort: Stadt A
    - Fahrzeug: Privat
    - eingesetzt in Stadt B beim Kunden (das ganze Jahr)
    - einmal im Monat in meiner Firma gewesen für Organisatorisches

    Fall 2010:
    - Beruf: IT Systemtechniker
    - Firmenstandort: Stadt A
    - Fahrzeug: zur privatnutzung überlassener Firmenwagen (1%+0,03%)
    - ca 1/2 Jahr Eingesetzt beim Kunden aus 2009 in Stadt B
    - ca 1/2 Jahr Eingesetzt bei einem anderen Kunden auch in Stadt B

    Was gebe ich nun wie als Regelmäßige Arbeitsstätte an? Meine Firma? Volle 230 Tage?
    Wie gebe ich die Auswärtstätigkeit an?
    Gibt es hier die Verpflegungspauschale für 3 Monate?


    Dann habe ich noch eine Frage zur Steuernummer. Da ich das erste mal jetzt eine mache habe ich noch keine. Allerdings bin ich Anfang 2010 umgezogen. Kommen auf beide Steuererklärungen die Anfrage auf eine neue Steuernummer? An welches Finanzamt gehen die jeweiligen Erklärungen?

    Vielen Dank schonmal
    Gruß

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit / Firmenwagen

    Beide Erklärungen an dein jetzt neu zuständiges Wohnsitzfinanzamt.

    zu Teil 1 der Frage soll sich lieber jemand äussern, der davon richtig Ahnung hat, oder zum Steuerberater damit. ;-)

    Kommentar


      #3
      AW: Auswärtstätigkeit / Firmenwagen

      klingt nach zeitarbeitsfirma da kommts dann ganz drauf an, ob man sich drauf einstellen kann und damit eine regelmäßige arbeitsstätte beim kunden begründet wurde auf grund der langen einsatzdauer an einem ort aber wohl zu bejahen aber wie gesagt kommt auf den einzelfall an

      die eigene firma ist nur dann regelmäßige arbeitsstätte wenns auch darauf ausgerichtet ist, was von den ausführungen her wohl nicht so scheint.

      damit dürften reisekosten nur für die monatlich fahrt zur firma angesetzt werden - also fahrt und verpflegung wobei fahrt nur wenns mit eigenem pkw - bei nutzung firmenpkw sind die kosten = 0 da insoweit keine privatnutzung vorliegt

      für die tage bei den kunden wird dann regelmäßige arbeitsstätte anzugeben sein, die würde auch die besteuerung des firmenwagens zur privatnutzung einschl. fahrten w-a (zusätzliche 0,03% je km) erklären

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