Hallo,
ich hatte mir im letzten Jahr meine Steuerdaten im Elsterformular eingetragen. Bei dem Versuch mir die Steuer berechenen zu lassen kam die Fehlermeldung, dass es mit der mir zur Verfügung stehenden Version nicht möglich sei. Mitte Februar würde ein Update erscheinen. So stand es auch auf der offiziellen Elster-Seite im Netz.
Heute dann, habe ich mir die neue Version 12.1.06.164p heruntergeladen, und in der Hoffnung die Steuerberechnung würde nun endlich funktionieren, installiert.
Leider NEIN!!!
Nach dem Versuch mir die Steuerstattung anzeigen zu lassen bzw die Steuer berechnen zu lassen kam die Fehlermeldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07156 kein Erläuterungstext gefunden werden.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke vorab
Gruß
Tom
ich hatte mir im letzten Jahr meine Steuerdaten im Elsterformular eingetragen. Bei dem Versuch mir die Steuer berechenen zu lassen kam die Fehlermeldung, dass es mit der mir zur Verfügung stehenden Version nicht möglich sei. Mitte Februar würde ein Update erscheinen. So stand es auch auf der offiziellen Elster-Seite im Netz.
Heute dann, habe ich mir die neue Version 12.1.06.164p heruntergeladen, und in der Hoffnung die Steuerberechnung würde nun endlich funktionieren, installiert.
Leider NEIN!!!
Nach dem Versuch mir die Steuerstattung anzeigen zu lassen bzw die Steuer berechnen zu lassen kam die Fehlermeldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07156 kein Erläuterungstext gefunden werden.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke vorab
Gruß
Tom
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